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Reisepässe

Auf dem Foto sind vier deutsche Reisepässe zu sehen. Einer ist aufgeschlagen.

Deutsche Reisepässe, © picture alliance / Arco Images

Artikel

Beantragung eines Reisepasses

Deutsche Reisepässe werden ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ausgestellt. Die Staatsangehörigkeit wird daher bei jedem Antrag (Erstantrag oder weiterer Antrag) geprüft. Sind die vorgelegten Unterlagen für eine Beurteilung der Staatsangehörigkeit nicht ausreichend, muss die Staatsangehörigkeit vorgeprüft werden und möglicherweise ein Feststellungsverfahren durchgeführt werden (siehe Deutsch sein und Deutsch werden.

Biometrischer Reisepass

Dies ist der reguläre Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Er wird als „biometrischer/ elektronischer Reisepass“ ausgestellt. Im Pass ist ein Chip integriert, der in digitalisierter Form das Foto und die Fingerabdrücke enthält.
Gültigkeitsdauer: Antragsteller ab 24 Jahren: zehn Jahre, Antragsteller bis 24 Jahre: sechs Jahre,
Bearbeitungsdauer: sechs bis acht Wochen.

vorläufiger Reisepass (gilt nicht für das „Visa Waiver Program“ der USA – „ESTA“) 

Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Ausstellung des regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Eilbedürftigkeit ist zu begründen und durch Unterlagen glaubhaft zu machen.
Gültigkeitsdauer: maximal ein Jahr, eine Verlängerung ist nicht möglich,
Bearbeitungsdauer: Abhängig davon, ob bei Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden und ob eine eventuell erforderliche Ermächtigung zeitnah eingeholt werden kann: Die Zeitspanne liegt i. d. R. zwischen einem und sieben Tagen.

Kinderreisepass (gilt nicht für das „Visa Waiver Program“ der USA – „ESTA“)

Gültigkeitsdauer: ein Jahr, Ausstellung maximal bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres,
Bearbeitungsdauer: Abhängig davon, ob bei Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden und ob eine evtl. erforderliche Ermächtigung zeitnah eingeholt werden kann. Die Bearbeitungsdauer kann bei einem Tag, aber bei Fehlen der Bestätigung der Namensführung auch bis zu drei Monaten liegen.

Ein Reisepass bleibt auch nach Aushändigung an den/ die Passinhaber*in Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Vorzulegende Unterlagen

jeweils Original und Kopie (siehe auch Form der vorzulegenden Unterlagen):

  • bisheriger deutscher Pass; bei Passverlust: polizeiliche Verlustmeldung „Constancia de Carabineros“)
  • aktuelle Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtenregister bei Erstantrag)
  • chilenischer Ausweis („cédula de identidad“) bzw. Reisepass bei Vorliegen einer weiteren Staatsangehörigkeit
  • ggf. Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung)
  • ggf. Nachweis über die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich (Ist meine Namensführung für den deutschen Rechtsbereich bereits geklärt?)
  • bei aktuellem oder bisherigem innerdeutschen Wohnort: Meldebescheinigung bzw. Abmeldebescheinigung vom deutschen Wohnort
  • bei Ehe: aktuelle Heiratsurkunde
  • bei Scheidung: aktuelle Heiratsurkunde der Vorehe, aus dem auch die Auflösung der Ehe hervorgeht

zusätzlich vorzulegende Unterlagen bei Minderjährigen

jeweils Original und Kopie (siehe auch Form der vorzulegenden Unterlagen):​​​​​​​

  • deutscher Pass des deutschen Elternteils
  • chilenischer Ausweis („cédula de identidad“) der Sorgeberechtigten
  • bei verheirateten Eltern: aktuelle Heiratsurkunde der Eltern (ggf. mit Vermerk über die Auflösung)
  • bei Sorgerecht eines Elternteils: Sorgerechtsentscheidung
  • bei verwitwetem Elternteil: Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Form der vorzulegenden Unterlagen

  • Bitte bringen Sie jeweils das Original und eine einfache Kopie mit. Die Originale werden Ihnen wieder ausgehändigt.
  • Es können chilenische elektronische Urkunden (einfache Geburts- und Heiratsurkunden) vorgelegt werden; lediglich bei Erstantrag ist der Auszug aus dem Geburtenregister (sogenannte „partida/registro/acta de nacimiento“) erforderlich.
  • Die Urkunden sind jeweils vom Standesamt des Ortes der Geburt/ Eheschließung vorzulegen (z.B. bei Geburt in Deutschland - deutsche Geburtsurkunde). Wurde der Standesfall zusätzlich in Chile beurkundet, ist auch die chilenische Urkunde vorzulegen.
  • Eine Apostille ist für chilenische Urkunden nicht erforderlich. Sofern Urkunden aus anderen Ländern als Deutschland oder Chile vorgelegt werden, erkundigen Sie sich bitte zuvor, ob diese Länder Apostillen ausstellen oder ggf. die Einholung einer Legalisation der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland im Land der Ausstellung erforderlich ist.

Verfahren

Der Passantrag muss persönlich eingereicht werden. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Anwesenheit der Sorgeberechtigten erforderlich. Dies kann in der Botschaft erfolgen (Terminbuchung über das Terminvergabesystem der Botschaft ist erforderlich!) oder bei Wohnsitz im betreffenden Zuständigkeitsbereich bei den Honorarkonsuln in Concepción, Puerto Montt, Temuco und Viña del Mar (siehe auch Informationen zu den Honorarkonsuln). Im Rahmen des Termins werden Biometriedaten (einschließlich Fingerabdrücke für Personen ab sechs Jahren) und die Unterschrift erfasst, die Unterlagen abgegeben und die Gebühren gezahlt. Nach Prüfung und Entscheidung des vollständigen Passantrags durch die Botschaft Santiago erfolgt die Produktion bei der Bundesdruckerei in Deutschland. Nach Eingang des fertigen Reisepasses erhalten Sie eine Abholbenachrichtigung.

Gebühren

Für die Ausstellung von Reispässen sind Gebühren zu erheben, zahlbar in chilenischen Pesos in bar oder mit Kreditkarte Mastercard / Visa (NICHT Debitkarte):

  • 58,50 Euro             biometrischer Reisepass für Antragsteller*innen bis 24 Jahre
  • 81,00 Euro             biometrischer Reisepass für Antragsteller*innen ab 24 Jahre

Die Gebühren können im Einzelfall abweichen, wenn über den Standardfall hinaus Besonderheiten vorliegen (u.a. Express-Ausstellung, 48 Seiten, Unzuständigkeitszuschlag).
Wenn die Antragstellung über einen Honorarkonsul erfolgt, werden zusätzliche Gebühren und Auslagen fällig:

  • 74,52 Euro             für die Annahme und Weiterleitung des Passantrages
  • 10.000 CLP            Auslagenpauschale für Porto

Ist meine Namensführung für den deutschen Rechtsbereich geklärt?

Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn zumindest eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Sie verfügen über eine deutsche Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde).
  • Sie verfügen über eine Bescheinigung über die Namensführung eines deutschen Standesamts.
  • Sie wurden vor dem 01.09.1986 geboren.
  • Es wurde nach 2016 bereits ein Reisepass für Sie von der Botschaft Santiago ausgestellt.
  • Ihre Eltern führen einen Ehenamen nach deutschem Recht.
  • Ihre Eltern sind nicht miteinander verheiratet und Sie sind volljährig.
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben.

Wenn die Namensführung noch nicht geklärt ist, finden Sie weitere Informationen unter Familienangelegenheiten.

Passverlust

Die Deutsche Botschaft Santiago de Chile stellt deutschen Reisenden, die sich nur vorübergehend in Chile aufhalten, im Falle des Diebstahls oder Verlusts ihres Reisepasses.

  • einen Reiseausweis zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland aus,
    wenn sie dort ihren Wohnsitz haben und von Chile direkt nach Deutschland zurückreisen (ggf. im Flughafentransit über einen europäischen Flughafen). Die Bearbeitungsdauer beträgt 1 – 3 Arbeitstage.
  • einen vorläufigen Reisepass aus,
    wenn sie in andere Länder reisen müssen. Der vorläufige Reisepass gilt nicht für das „Visa Waiver Program“ der USA – „ESTA“). Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 – 7 Arbeitstage, da die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde des Wohnorts erforderlich ist.

Vorzulegende Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Passantrag (Minderjährige/ Volljährige)
  • Polizeibericht („Constancia“) der Comisaria, in deren Bezirk der Pass entwendet wurde oder verloren

    gegangen ist bzw. dies erstmals bemerkt wurde.
  • zwei aktuelle biometrische Fotos (3,5 cm x 4,5 cm)
  • Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis, Führerschein oder anderer Lichtbildausweis, Passkopie)

Verfahren

Der Passantrag muss persönlich bei der Botschaft eingereicht werden. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Anwesenheit der Sorgeberechtigten erforderlich. Bitte melden Sie sich möglichst vorab über das Kontaktformular auf der Website.

Gebühren

Für die Ausstellung von Reispässen sind Gebühren zu erheben, zahlbar in chilenischen Pesos in bar oder mit Kreditkarte Mastercard / Visa (NICHT Debitkarte):

  • 21 Euro             Reiseausweis zur Rückkehr (zusätzlich 9 Euro bei Ausstellung durch den Bereitschaftsdienst)
  • 65,00 Euro        vorläufiger Reisepass

Hinweise zur Ausreise aus Chile und Rückreise über die USA

Bei Verlust oder Diebstahl der bei der Einreise ausgefüllten „Tarjeta de Turismo“ (Online, spanisch) muss vor Ausreise eine Ersatzkarte ausgestellt werden, bei der Policía Internacional in Santiago (Eleuterio Ramirez 852, Tel. 02-2708 1043, Mo-Fr 8-14 Uhr, und am Flughafen, Tel. 02-690 1781) bzw. in anderen Regionen von der Policía de Investigaciones.

Bei geplanter Rückreise über die USA ist zu beachten, dass ein vorläufiger Reisepass nicht für das „Visa Waiver Program“ der USA – „ESTA“ gilt. Für die Rückreise über die USA ist dann ein US-Visum erforderlich. Hierdurch kann der geplante Reiseverlauf möglicherweise erheblich beeinträchtigt werden. Informationen zum Antragsverfahren siehe www.usembassy.cl unter Visas/How to Apply for a Visa. Um kurzfristig ein „Emergency Appointment“ erhalten zu können, müssen Sie dem „Visa Information Service“ Ihre Notlage schildern und auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit hinweisen.

Einreisebestimmungen der USA für Deutsche

Mit dem biometrischen Reisepass können Deutsche im Rahmen des Visa-Waiver-Programms visumfrei in die USA einreisen.

Seit 12.01.2009 ist für Staatsangehörige derjenigen Länder, die am „Visa Waiver“ Programm der USA teilnehmen, bei Privat- und Geschäftsreisen in die USA und bei Transit über USA die Nutzung des „Electronic System for Travel Authorization“ (ESTA) zwingend vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass Reisende in die USA vor Reiseantritt eine elektronische Einreiseerlaubnis über das Internet beantragen müssen.

Der vorläufige deutsche Reisepass und der Kinderreisepass werden nicht für die visumfreie Einreise in die USA anerkannt. Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes.

Diese Auskunft zu den Einreisebestimmungen der USA ist ohne Gewähr. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Santiago de Chile oder Berlin.

Formulare

Das Formular zur Beantragung eines Reisepasses bringen Sie bitte ausgefüllt zum Termin mit. Korrekt ausgefüllte Formulare beschleunigen die Bearbeitungsdauer und ersparen Rückfragen.

Merkblätter

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