Die Eingabe der RUT-Nummer für die Terminbuchung muss ohne Prüfziffer erfolgen, wie auf dem Buchungsformular angegeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Zugang zum Konsulat erhalten, wenn die RUT-Nummer und die bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten nicht korrekt sind.
Ab dem 01.10.2021 gilt für die deutschen Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht (Bundesgebührenverordnung). Es kommt daher zu veränderten Gebührensätzen für konsularische Leistungen wie Beglaubigungen, Beurkundungen u.a. Die Hinweise zu Gebühren im Informationsangebot der Botschaft Santiago werden derzeit aktualisiert. Es können bereits vor dem 01.10.2021 neue Gebührensätze genannt werden, die ab dem 01.10.2021 angewendet werden.