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Beglaubigung von Unterschriften

Ein Füller neben einer Unterschrift

Unterschrift und Stift © Colourbox

02.09.2026 - Artikel

Die Deutsche Botschaft kann Ihre Unterschrift beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist. Eine Unterschriftsbeglaubigung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Mit der Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die genannte Person das Dokument unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss deshalb persönlich vor der Urkundsperson geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet in der Regel nicht statt.

Soll Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigt werden, so bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ein gültiges Ausweispapier (z.B. Ihren Pass oder Personalausweis)
  • Das zu unterschreibende Dokument und wo zutreffend, eine Kopie des bereits beurkundeten Vertrags (zumeist bei Genehmigungserklärungen oder Bestätigungen von erteilten Vollmachten).
  • Falls Sie nicht im eigenen Namen (z.B. als Vertreter/Vertreterin einer Firma, Betreuer/Betreuerin eines Mündels) unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis darüber, dass Sie vertretungsberechtigt sind.

Soweit es sich um eine Unterschriftsbeglaubigung im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft oder einer Handelsregisteranmeldung handelt, lassen Sie uns die betreffenden Unterlagen bitte vorab per E-Mail zukommen. Mit diesen Rechtsgeschäften sind häufig Beurkundungs- oder weitreichende Belehrungspflichten verbunden, die die Urkundspersonen im Ausland nicht immer leisten können oder die besonderer Vorbereitung bedürfen. Die vorherige Prüfung der betreffenden Unterlagen ermöglicht es, Ihnen gegebenenfalls entsprechende Hinweise zu geben und so den reibungslosen Ablauf Ihres Termins zu gewährleisten.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht außerdem die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens unter https://online-verfahren.notar.de/ov/home Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.

Wichtig: Aufgrund des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen (auch in Form der Beglaubigung einer Ausweiskopie) für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbare Fälle vorzunehmen. Dies gilt auch für Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Bitte setzen Sie sich mit der entsprechenden Bank in Verbindung, um andere Wege der Identitätsprüfung zu finden.

Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 60 €. Die Gebühr ist zahlbar in chilenischen Pesos zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft. Zahlungen können in Bar in Pesos oder mit Kreditkarte VISA/MASTER (der/des Antragsteller*in) erfolgen. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.

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