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Visum zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in Deutschland

Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Bitte vorab das Merkblatt Grundlegende Informationen zur Visabeantragung lesen
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. sechs bis acht Wochen, in Einzelfällen auch länger
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt der Visazusage.
  • Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor
  • Die Botschaft behält sich vor zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen anzufordern

Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit führen zu längeren Bearbeitungszeiten und werden daher nicht beantwortet.

Bei mitreisenden Ehepartnern und/ oder Kindern nutzen Sie bitte die Informationen und Checklisten der folgenden Merkblätter: „Ehegattennachzug“ und „Nachzug minderjähriger Kinder“. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Termin zur Antragstellung.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge bei Vorsprache in der Botschaft vorzulegen.

Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Vorzulegende Unterlagen (Papierformat A4)

  • ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotografenliste)
  • gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. ein Jahr gültig und mit mindestens noch zwei komplett freien Seiten)
  • eine Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • eine Kopie des Krankenversicherungsnachweises bei Abholung (gültig ab Einreise für alle Schengen-Staaten für den genannten Aufenthaltszeitraum, Mindestdeckung 30.000 Euro)
    • Bei Aufnahme einer (parallelen) Erwerbstätigkeit: Die gesetzliche Krankenversicherung gilt erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Beginn des Arbeitsvertrags. Erfolgt die Einreise bereits vor Ausbildungsbeginn, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis der Arbeitsvertrag tatsächlich beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.
    • Ist die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich, so ist für den gesamten Aufenthaltszeitraum ab Einreisedatum eine private Krankenversicherung nachzuweisen. Dabei sollte vorzugsweise eine sog. „Incoming-Versicherung“ abgeschlossen werden. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Bedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger Aufenthalt geplant ist.
  • eine Kopie der offiziellen Bestätigung, dass das Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle in Deutschland durchgeführt wird. Dies kann durch Vorlage eines Defizitbescheids oder eines Zwischenbescheides erfolgen, aus dem hervorgeht, dass:
    • für die Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis in einem in Deutschland reglementierten Beruf oder
    • für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsausbildung mit einer in Deutschland erworbenen Qualifikation Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen erforderlich sind. Bei reglementierten Berufen kann auch festgestellt werden, dass lediglich eine Kenntnisprüfung, eine Eignungsprüfung und/oder eine Sprachprüfung erforderlich ist
  • Original ALTE-zertifiziertes Sprachzeugnis, dass der Qualifizierungsmaßnahme entspricht, mindestens Niveau A2 bzw. in reglementierten Berufen (Gesundheitsberufen) mind. Niveau B1
  • eine Kopie des ALTE-zertifizierten Sprachzeugnisses
  • eine Kopie des Nachweises über ausreichende finanzielle Mittel (Merkblatt Finanzierung)
    • Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller*in monatlich mindestens 882,-€ netto/ 1.160,-€ brutto zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel ist bei Antragstellung für ein Jahr im Voraus zu erbringen.
      Bei Finanzierung per Sperrkonto:
    • Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die o.g. Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend.
  • eine Kopie des Nachweises zur Unterkunft für den gesamten Zeitraum (z.B. Mietvertrag, Hotelbuchung).
  • eine Kopie aller Qualifikationsnachweise zum beruflichen Werdegang, jeweils mit Apostille bzw. Legalisation/Urkundenüberprüfung und offizieller deutscher Übersetzung
  • einzureichende Unterlagen für Fachkräfte mit Berufsausbildung zusätzlich:
  • einzureichende Unterlagen für Fachkräfte mit Hochschulausbildung zusätzlich:
    • Original des deutschen Hochschulabschlusses oder des ausländischen Hochschulabschlusses mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
    • eine Kopie des deutschen Hochschulabschlusses oder des ausländischen Hochschulabschlusses mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
    • Bei nicht-deutschem Hochschulabschluss: zwei einfache Kopien des ANABIN-Ausdrucks
  • einzureichende Unterlagen bei Teilnahme an einer ausschließlich theoretischen Qualifizierungsmaßnahme in reglementierten Berufen (zur Vorbereitung auf eine Kenntnisprüfung) zusätzlich:
    • eine Kopie der Anmeldebestätigung für eine zur Behebung der festgestellten Defizite geeigneten Qualifizierungsmaßnahme inkl. sich daran anschließender Prüfung mit Angabe zur Art und Dauer der Qualifizierungsmaßnahme
      Falls parallel zur theoretischen Qualifizierungsmaßnahme eine Nebenbeschäftigung geplant ist, zusätzlich:
      • Original unterschriebener Arbeitsvertrag bzw. konkretes Arbeitsplatzangebot für eine Beschäftigung, deren Anforderungen in einem Zusammenhang mit den in der späteren Beschäftigung verlangten berufsfachlichen Kenntnissen stehen (siehe Hinweise am Anfang des Merkblattes)
      • eine Kopie dieses Arbeitsvertrages bzw. konkreten Arbeitsplatzangebotes
      • Original eines konkreten Arbeitsplatzangebotes für die im Anschluss an die Qualifizierungsmaßnahme geplante Beschäftigung
      • eine Kopie dieses konkreten Arbeitsplatzangebotes
  • einzureichende Unterlagen für Fachkräfte mit Berufsausbildung in nicht reglementierten Berufen, die laut Defizitbescheid schwerpunktmäßig Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis erwerben müssen, zusätzlich:
    • Original eines unterschriebenen Arbeitsvertrages oder konkreten Arbeitsplatzangebotes
    • eine Kopie dieses Arbeitsvertrages oder konkreten Arbeitsplatzangebotes
    • eine Kopie einer Verpflichtung des Arbeitgebers, den Ausgleich der von der zuständigen Stelle festgestellten Defizite innerhalb von zwei Jahren zu ermöglichen
    • eine Kopie eines sachlich gegliederten Weiterbildungsplans, der erkennen lässt, durch welche praktischen Maßnahmen der Arbeitgeber beabsichtigt, die festgestellten Defizite auszugleichen
  • Wenn Antragsteller*in nicht chilenische Staatsangehörigkeit besitzt zusätzlich:
    • gültiger chilenischer Langzeit-Aufenthaltstitel
    • eine Kopie des gültigen chilenischen Langzeit-Aufenthaltstitel

Gebühren

  • Visumgebühr 75 € zahlbar in bar in chilenischen Peso (möglichst passend) oder mit Kreditkarte (VISA/Mastercard) bei Antragstellung. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.

Merkblatt zum Herunterladen (PDF)

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