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Für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde. Das bedeutet, dass nur das BVA endgültige Aussagen zum Bestehen oder auch Nicht-Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit treffen kann. An das BVA werden über die Botschaft jegliche Anträge auf Einbürgerung/Erklärung oder Feststellung der Staatsangehörigkeit gerichtet und anschließend dort entschieden.

Die deutsche Botschaft in Santiago unterstützt und berät Sie aber gerne mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten, bevor Sie Zeit und Geld in Übersetzungen, Apostillen, etc. investieren.

Staatsangehörigkeitsrechtlich gibt es zwei Verfahren, die angestoßen werden können: ein Feststellungsverfahren oder ein Einbürgerungsverfahren.

Der entscheidende Unterschied ist, dass Sie für ein Feststellungsverfahren bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen und das BVA diesen Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit in einem sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis (siehe Muster) feststellt. Ein solches Verfahren kann zum Beispiel für die Erstbeantragung eines deutschen Reisepasses notwendig sein, wenn Sie als erste Generation nach Ihren Ur- oder Ururgroßeltern wieder Interesse an einem deutschen Ausweisdokument zeigen.

Um ein Einbürgerungsverfahren anstoßen zu können dürfen Sie noch nicht in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein. Jemand, der die deutsche Staatsangehörigkeit bereits besitzt, kann nicht eingebürgert werden. Sie erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit erst mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (siehe Muster). Einen Sonderfall hierbei stellt der Erklärungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit dar, der eine spezielle Art der Einbürgerung ist. Mehr zu Einbürgerungen erfahren Sie hier.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht unterlag in den letzten Jahrzehnten einem stetigen Wandel. Dies hat zur Folge, dass den Geburts- und Eheschließungsdaten bei der Überprüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit eine erhebliche Bedeutung zukommt.

Die Botschaft Santiago hat nunmehr eine Vorprüfung Ihrer Daten eingeführt.

Im Rahmen dieser Vorprüfung kann schnell und einfach festgestellt werden, ob Sie unter Umständen bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ob bzw. wie Sie diese erwerben können.

Ablauf der Vorprüfung:

  1. Bitte füllen Sie den Fragebogen mithilfe der Ausfüllhinweise am PC (es handelt sich um ein beschreibbares PDF-Dokument) vollständig aus.
  2. Stellen Sie hierbei fest, dass Ihr letzter Vorfahre, der in Deutschland geboren wurde (=Auswanderer), vor dem 01.01.1914 nach Chile ausgewandert ist, beachten Sie bitte diese Hinweise.
  3. Senden Sie den Fragebogen samt aller vorhandenen deutschen Urkunden (nur Urkunden, die Sie schon besitzen) im PDF-Format an staatsangehoerigkeit@santi.diplo.de. Sollten Sie in der Tabelle des Fragebogens zu Ihren deutschen Vorfahren eine Person angegeben haben, die außerhalb der Ehe geboren wurde und von einem deutschen Vater abstammt, schicken Sie bitte ebenfalls einen kompletten Auszug aus dem chilenischen Geburtsregistereintrag dieser Peron mit.

Die Botschaft wird sich im Anschluss mit Ihrem Fall auseinandersetzen und sie schnellstmöglich über das Ergebnis informieren. Gegebenenfalls werden Sie gebeten Dokumente und Informationen nachzureichen.

Nachdem die Botschaft zu einem positiven Ergebnis gekommen ist, wird Sie Ihnen ein Dokument mit vorzulegenden Dokumenten und weiteren Anweisungen zukommen lassen. Erst nachdem Sie dieses Dokument mit vorzulegenden Dokumenten von der Botschaft zugesendet bekommen haben und alle dort aufgelisteten Dokumente samt Übersetzungen besorgt haben, buchen Sie sich bitte einen Termin in der Kategorie Staatsangehörigkeit. Anschließend wird die Botschaft Ihren Antrag samt den vorzulegenden Unterlagen an das BVA übersenden. Ab Übersendung ans BVA müssen Sie sich in etwas Geduld üben.

Die Regelbearbeitungszeiten des BVA bei kompletten Anträgen (ohne Nachforderungen durch das BVA) finden Sie hier.

In Einzelfällen kann sich die Bearbeitungszeit sowohl verkürzen als auch verlängern.

Bitte sehen Sie davon ab, vor Ablauf der oben genannten regulären Bearbeitungszeiten bei der Botschaft nach dem Sachstand zu fragen. Solche Anfragen werden nicht beantwortet und verzögern die Bearbeitung nur unnötig. Sobald der Botschaft ein Schreiben vom BVA in Ihrem Fall zugeht, wird sie sich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollten Sie nachdem Sie alle Informationen auf der Webseite zum Thema Staatsangehörigkeit gelesen haben, unsicher sein, was Ihre Staatsangehörigkeit betrifft, oder Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit haben, dürfen Sie sich gerne per Kontaktformular wenden. Die Botschaft wird Ihre Fragen schnellstmöglich beantworten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft keine rechtlichen Aussagen zur chilenischen Staatsangehörigkeit treffen kann und grundsätzlich telefonisch keine rechtlichen Auskünfte zu Ihrem und unserem Schutz erteilt.

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