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Nachdem Ihr Antrag von der Botschaft ans Bundesverwaltungsamt übersendet wurde, dauert das Verfahren nach Erfahrungswerten der Botschaft bei einem Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren ca. 36 Monate, bei einem Erklärungserwerb (§5 StAG) ca. 30 Monate und bei einer Einbürgerung nach Art.116 Abs.2 Grundgesetz ca. 20 Monate.