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Welche Unterlagen muß ich einem Antrag beifügen?

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Wie auf den vorstehenden Seiten bereits erwähnt, muß die Abstammung von dem Vorfahren, von dem man die deutsche Staatsangehörigkeit ableitet, lückenlos belegt werden. Gleichzeitig muß überprüft werden, ob Verlustgründe für die deutsche Staatsangehörigkeit eingetreten sind

Ist bereits früher ein Staatsangehörigkeitsausweis (für einen Vorfahren) ausgestellt worden oder eine Einbürgerung erfolgt, so reicht die Vorlage einer Kopie des Staatsangehörigkeitsausweises bzw. der Einbürgerungsurkunde aus. Erwerbsgründe sind dann ab der folgenden Generation, Verlustgrunde ab dem Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde nachzuweisen. Dazu ist die Vorlage folgender Urkunden erforderlich:

Geburtsurkunden

Es müssen alle Geburtsurkunden vom Antragsteller aus gesehen in jeder Generation bis zu dem Vorfahren, von dem die Staatsangehörigkeit ursprünglich abgeleitet wird, vorgelegt werden.

Heiratsurkunden

Zum Nachweis der ehelichen Abstammung ist die Vorlage der Heiratsurkunden der Eltern, Großeltern eventuell auch der Urgroßeltern notwendig. Wer die deutsche Statasangehörigkeit durch Eheschließung erworben oder verloren hat, muß dies ebenfalls durch die Vorlage einer Heiratsurkunde nachweisen.

Bescheinigungen über den Nichterwerb einer fremden Staatsangehörigkeit

Da der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen den Verlust der deutschen zur Folge hatte, ist ein Nachweis über den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit erforderlich bzw. eine Bescheinigung über den Nichterwerb. In Argentinien kann der Nachweis in beiden Fällen über eine Bescheinigung des Registro Nacional des Electores mittels beiliegenden Formulars eingeholt werden.

Lassen Sie den Registerauszug bitte an Ihre Adresse schicken und legen Sie ihn zusammen mit den übrigen Unterlagen vor.

Sollten Sie alte Reisepässe Ihrer Vorfahren, Melde- oder Militärunterlagen im Besitz haben, bringen Sie diese bitte zu einer Vorsprache in die Botschaft mit. Oft muß das Datum der Einreise in Chile überprüft werden. Dazu kann die Vorlage von Schiffspassagierlisten oder Passagen hilfreich sein. Sollte ein Staatsangehörigkeitsausweis, Heimatschein oder eine Einbürgerungsurkunde vorhanden sein, bringen Sie mit dem Original bitte eine weitere Kopie zur Vorsprache mit.

Im Einzelfall kann die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich sein. Wer die Staatsangehörigkeit über eine Adoption ableitet, muß den Adoptionsbeschluß vorlegen. Die nichteheliche Abstammung von einer geschiedenen Mutter setzt die Vorlage einer Scheidungsurkunde, eventuell sogar die Anerkennung der Scheidung in Deutschland voraus.

Die vorstehende Aufzählung ist daher nur beispielhaft und nicht vollständig.
Alle ausländischen Dokumente müssen in deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Bevor Sie die meist kostspieligen Übersetzungen anfertigen lassen, empfiehlt die Botschaft eine Vorsprache während der normalen Sprechzeiten mit den Originalurkunden zur Vorprüfung auf Vollständigkeit und Erfolgsaussichten des Antrages.

Die vorliegenden Seiten sollten Ihre Fragen in groben Zügen beantworten können. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht haben, können Sie uns eine kurze Email schicken. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, wenn Sie statt einer ausführlichen Auskunft zu Ihrer persönlichen Situation aus zeitlichen Gründen und zur Vermeidung von unvollständigen Auskünften zu einer persönlichen Vorsprache in die Botschaft eingeladen werden.

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