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Das neue Namensrecht
Das Namensrecht für den deutschen Rechtsbereich wird ab dem 01.05.2025 neu geregelt.
Deutsche Staatsangehörige, die vor diesem Datum geboren wurden und deren Namensführung für den deutschen Rechtsbereich bereits geklärt ist, behalten ihren Namen. Sie können aber eine Namenserklärung nach den neuen Regelungen abgeben, wenn sie ihren Namen ändern möchten.
Für deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.05.2025 geboren werden oder deren Name bislang noch nicht für den deutschen Rechtsbereich geklärt wurde, richtet sich die Namensführung nach dem neuen Recht. Bei gewöhnlichem Aufenthalt in Chile gilt dann chilenisches Namensrecht auch für den deutschen Rechtsbereich. Sie können das deutsche Namensrecht wählen und eine Namenserklärung abgeben, wenn sie einen andere Namensführung wünschen.
Welche Möglichkeiten zur Namenserklärung gibt es ab dem 01.05.2025?
Das neue Namensrecht bietet mehr Möglichkeiten als bisher, den gewünschten Namen zu erlangen. Die wichtigsten Optionen für deutsch-chilenische Staatsangehörige sind hier aufgeführt.
Zunächst kann durch die Namenserklärung bestimmt werden, welches Namensrecht gelten soll.
Für wen kommt das in Frage? | Beispiel | |
Namensrechtswahl für chilenisches Recht | Personen, deren Namensführung sich bisher nach deutschem Recht richtet. | Volljährige Person trägt den vollständigen Namen eines Elternteils, möchte aber zukünftig den Namen wie in Chile führen. |
Namensrechtswahl für deutsches Recht | Personen, deren Namensführung aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts sich nach chilenischem Recht richtet. | Person möchte den Namen nach deutschem Recht tragen, weil z.B. ein engerer Bezug zu Deutschland besteht. |
Namensrechtswahl für ein anderes Recht | Personen, die neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen. | Person möchte den Namen nach brasilianischem Recht tragen, weil z.B. ein engerer Bezug zu Brasilien besteht. |
Innerhalb des deutschen Rechts gelten für den Geburtsnamen folgende Regelungen:
Eltern führen bei Geburt des Kindes einen Ehenamen nach deutschem Recht. | Kind führt automatisch den Ehenamen der Eltern. |
Ein Elternteil ist bei Geburt des Kindes allein sorgeberechtigt. | Kind führt automatisch den Namen des allein sorgeberechtigten Elternteils. |
Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern führen bei Geburt des Kindes keinen Ehenamen. | Auswahl:
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In der Regel bestimmen die sorgeberechtigten Eltern für ihr minderjähriges Kind den Namen. Je nach Alter des Kindes wird dieses bei der Namensbestimmung beteiligt. Volljährige Personen können den Geburtsnamen, den sie als Minderjährige erworben haben, einmalig im Sinne der neuen Wahlmöglichkeiten neu bestimmen. Eine Namenserklärung wird immer gegenüber dem zuständigen deutschen Standesamt abgegeben. Sie kann einzeln oder im Rahmen der Geburtsanzeige abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass bis zum 01.05.2025 noch die bisherigen gesetzlichen Regelungen gelten. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Reisepass beantragt wird, sind Namenserklärungen wie bisher erforderlich. Nur bei bevorstehenden Reisen kann ein vorläufiger Pass mit einem Hinweis auf eine noch nicht geklärte Namensführung ausgestellt werden.
Wenn Sie einen Termin für die Passbeantragung nach dem 01.05.2025 vereinbaren möchten, können Sie das über das Terminvergabesystem mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen tun. Bitte bedenken Sie aber, dass die Terminlage dann eingeschränkt sein kann und eine zeitnahe Terminbuchung nicht garantiert ist.