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Renten - Allgemeine Informationen

Ältere Frau vor einem Laptop zuhause

Rente, © colourbox

Artikel

Auskünfte in deutschen Rentenangelegenheiten können ausschließlich die jeweils zuständigen Rentenbehörden in Deutschland erteilen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Rententräger (Rentenkasse). Denken Sie daran, stets den Namen des Rentenempfängers und die Versicherungsnummer mit anzugeben.

Die Botschaft hat weder Einsicht noch Einfluss auf die Bearbeitung oder Auszahlung einer deutschen Rente.

Anträge in Zusammenhang mit einer deutschen Rente können ausschließlich bei den jeweils zuständigen Rentenbehörden gestellt werden.

Die Botschaft ist nur beteiligt, wenn das Formular ausdrücklich eine Bestätigung durch die Botschaft vorsieht. Bitte buchen Sie hierfür einen Termin (gilt nicht für Lebensbescheinigungen).

Informationen zu Lebensbescheinigungen finden Sie in einem separaten Beitrag.

Detaillierte Informationen über das Thema Rente erhalten Sie in mehreren Sprachen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Die Informationen sind auch in spanischer Sprache verfügbar.

Auszahlung der monatlichen Rentenbeiträge

Der Renten Service der Deutschen Post ist im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung für die Auszahlung der Renten zuständig. Auszahlungen von Rentenbeiträge laufen nicht über die Botschaft.

Der Rentenservice Deutsche Post empfiehlt Rentenzahlungen durch Überweisung auf ein Konto. Der Renten Service weist darauf hin, dass der Rentenempfänger selbst Inhaber oder Mitinhaber des Kontos sein muss. Sollten Sie Fragen zum Thema haben bitten wir Sie den Renten Service unmittelbar zu kontaktieren.

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service

13497 Berlin
Telefon: 0049 (0) 221 5692 777
E-Mail: rentenservice@deutschepost.de
Internet: www.deutschepost.de/de/r/rentenservice.html

Ausbleiben von Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherungen

Falls Sie eine oder mehrere monatliche Rentenzahlungen nicht erhalten, liegt das in der Regel daran, dass dem für Sie zuständigen Rententräger keine aktuelle Lebensbescheinigung vorliegt.

Die Botschaft hat keine Berechtigung den Grund für die Einstellung der Zahlung beim Rententräger zu erfragen.

Zuständig für die Auszahlung der Renten ist der Rentenservice Deutsche Post

Änderung der Bankverbindung / Adressänderungen

Informationen über Änderungen der Bankverbindung sowie Adressänderungen in Bezug auf eine gesetzliche Rente finden Sie auf der Internetseite Renten Service der Deutschen Post.

Witwenrente / Witwerrente

Ob im Einzelfall dem hinterbliebenen Ehegatten eine Witwen- bzw. Witwerrente zusteht, wird nur auf Antrag durch die Rentenbehörde geprüft.

Weitere Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Informationen zur Rentenbesteuerung

Renten müssen in Deutschland seit 2005 versteuert werden. Dies gilt auch für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Steuerpflichtig sind sowohl Rentenansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Erwerbstätigkeit als auch Witwen- und Waisenrenten sowie Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, betrieblichen Altersversorgungen und privaten Altersvorsorgeverträgen.

Zuständig für die Besteuerung der Rentenempfänger im Ausland, die keine sonstigen Einnahmen, z.B. durch Mieteinkünfte in Deutschland erzielen, ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg.

Das Finanzamt hat eine Internetseite eingerichtet die ausführlich zu Fragen der Rentenbesteuerung im Ausland in mehreren Sprachen informiert. Diese Seite ist auch in spanischer Sprache verfügbar.

Insbesondere wird der Unterschied zwischen „beschränkter“ und „unbeschränkter Steuerpflicht“ und die für die Wahl nötigen Voraussetzungen erklärt.

Weitere Fragen zum Thema bitten wir unmittelbar an das Finanzamt Neubrandenburg zu stellen.

Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 110140
17041 Neubrandenburg

Tel. +49 395 44222 – 47100
Fax. + 49 395 44222 – 47100
E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de
Webseite: https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über die Rentenversicherung

Zwischen Chile und Deutschland besteht ein Rentenversicherungsabkommen, das zum 01. Januar 1994 in Kraft getreten ist. Detaillierte Informationen zu dem Abkommen erhalten Sie in der Broschüre „ Arbeiten in Deutschland und in Chile“.

Zuständig für alle Fragen zum Abkommen auf chilenischer Seite, vor allem, wenn Sie ihren Rentenantrag einreichen, ist:

Superintendencia de Pensiones (SP)
Avda. Libertador Bdo. O’Higgins 1449
Piso 1, Local 8,
SANTIAGO DE CHILE
CHILE
Telefon 0056 2 2731 8153
Internet: www.spensiones.cl

Ihre Ansprechpartner in Deutschland im Verhältnis zu Chile sind:

Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Telefon 0049 (0)30 865-0
Telefax 0049 (0)30 865-27240
E-Mail meinefrage@drv-bund.de
Internet www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Abtl. II Rentenversicherung

Pieperstr. 14-28
44781 Bochum
Telefon 0049 (0)234 304-0
Telefax 0049 (0)234 304-66050
E-Mail rentenversicherung@kbs.de
Internet www.kbs.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland
40194 Düsseldorf
Telefon 0049 (0)211 937-0
Telefax 0049 (0)211 937-3096
E-Mail service-zentrum.duesseldorf@drv-rheinland.de
Internet www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de

Rückerstattungen von Beiträgen zur chilenischen Rentenversicherung (AFP)

Die Botschaft kann eine konsularische Bescheinigung ausstellen, zur Vorlage beim chilenischen Rentenversicherungsträger (AFP), die im Verfahren auf Rückerstattung benötigt wird. Diese Bescheinigung bestätigt, dass gegenüber der Botschaft die untern aufgeführten Voraussetzungen nachgewiesen wurden.

Neben der Vorlage von anderen Dokumenten, die durch den Antragsteller für die jeweilige AFP beizubringen sind, ist diese Bescheinigung Voraussetzung für die Rückerstattung von chilenischen Rentenbeitragszahlungen laut chilenischem Gesetz Nr. 18156/18726.

Der Wortlaut der Bescheinigung ist mit der Superintendencia de Jubilaciones in Chile sowie der Deutschen Rentenversicherung abgestimmt und kann von der Botschaft nicht geändert werden.

Zur Ausstellung der konsularischen Bescheinigung sind folgende Dokumente zwingend vorzulegen:

  • Gültiger deutscher Reisepass und chilenische Cédula des Antragstellers im Original
  • Aktueller (nicht älter als 3 Monate) Nachweis über eine Mitgliedschaft in der deutschen Rentenversicherung. Hieraus soll erkennbar sein ab wann zum ersten Mal und über welchen Zeitraum in Deutschland Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt wurden (Rentenverlauf). Der Mindeszeitraum der Einzahlung beträgt hierbei 60 Monate, sonst bestehen keine Rentenansprüche in Deutschland.
  • Aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Bestätigung, dass der Antragsteller in Deutschland krankenversichert ist.

Wenn Sie alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben können Sie einen Termin zur Ausstellung der gebührenpflichtigen konsularischen Bescheinigung über unser Terminsystem buchen.

Die Botschaft übernimmt keine Haftung dafür, dass chilenische Rententräger im Einzelfall die Auszahlung der geleisteten Rentenbeiträge vornehmen.

Rückerstattungen von Beiträgen zur Deutschen Rentenversicherung

Die Beitragsrückerstattung von in Deutschland geleisteten Rentenbeiträgen fällt nicht unter das Deutsch-Chilenische Sozialversicherungsabkommen sondern unter die deutsche Rentengesetzgebung.

Auskünfte in Rentenangelegenheiten können ausschließlich die jeweils zuständigen Rentenbehörden in Deutschland erteilen. Eine Beteiligung der Botschaft ist nicht vorgesehen.


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