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Visum zur Aufnahme eines Praktikums

06.12.2021 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Bitte vorab das Merkblatt Grundlegende Informationen zur Visabeantragung lesen
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. sechs bis acht Wochen, in Einzelfällen auch länger
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt der Visazusage.
  • Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor
  • Die Botschaft behält sich vor zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen anzufordern.

Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit führen zu längeren Bearbeitungszeiten und werden daher nicht beantwortet.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge bei Vorsprache in der Botschaft vorzulegen.

Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Vorzulegende Unterlagen (Papierformat A4)

  • zwei Antragsformulare, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • zwei Erklärungen zur Erreichbarkeit und Vertretung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • zwei aktuelle biometrische Passbilder (siehe Fotografenliste)
  • gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. ein Jahr gültig und mit mindestens noch zwei komplett freien Seiten)
  • zwei Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • zwei Kopien des Krankenversicherungsnachweises bei Abholung (gültig ab Einreise für alle Schengen-Staaten für den genannten Aufenthaltszeitraum, Mindestdeckung 30.000 Euro)
  • zwei Kopien des Praktikumsvertrages mit folgenden Angaben:
    • Arbeitgeber (Name und Anschrift, sowie Kontaktdaten eines Ansprechpartners)
    • Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit
    • Brutto-Entgelt in Euro pro Monat
    • Zeitraum der Beschäftigung
    • Tätigkeitsbeschreibung
  • Zwei Kopien des Praktikumsplans
  • Original-Qualifikationsnachweise zum beruflichen/akademischen Werdegang (Zeugnisse, Diplome, etc.) jeweils mit Apostille bzw. Legalisation/Urkundenprüfung und offizieller deutscher Übersetzung
  • zwei Kopien alle Qualifikationsnachweise zum beruflichen/akademischen Werdegang, jeweils mit Apostille bzw. Legalisation/Urkundenüberprüfung und offizieller deutscher Übersetzung
  • zwei Kopien des Nachweises über ausreichende finanzielle Mittel (Merkblatt Finanzierung)
    • Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller*in monatlich mindestens 939 € zur Verfügung stehen. Der Nachweis dieser Mittel ist bei Antragstellung für die Gesamtdauer des Praktikums im Voraus zu erbringen.

      Beträgt Ihr monatliches Entgelt gemäß Praktikumsvertrag mindestens 1621 € kann von einer Sicherung des Lebensunterhalts ausgegangen werden. Weitere Nachweise sind in diesem Fall nicht erforderlich.

      Bei Finanzierung per Sperrkonto:
      • Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die o.g. Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend.

Bei einem studienfachbezogenen Praktikum zusätzlich:

  • zwei Kopien des Immatrikulationsnachweises der chilenischen Universität
  • zwei Kopien einer Bescheinigung der chilenischen Universität, aus der hervorgeht, dass:
    • Sie bereits mindestens vier Semester erfolgreich studiert haben, und
    • dass das Praktikum studienfachbezogen ist.
      Sollte die Bescheinigung der Universität auf Spanisch ausgestellt worden sein, sind den Antragsunterlagen zusätzlich zwei Kopien einer einfachen deutschen Übersetzung beizufügen.
  • Falls zutreffend: zwei Kopien der Vermittlungsbescheinigung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV – Zentrale Auslands- und Fachvermittlung)

Bei einem EU-geförderten Praktikumsprogramm zusätzlich:

  • zwei Kopien der Praktikumsbestätigung (z.B. Erasmus-Bestätigung)

Bei einem Praktikum im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms mit einer Dauer von bis zu einem Jahr für Studenten/Absolventen ausländischer Hochschulen zusätzlich:

  • zwei Kopien der Bescheinigung des Verbandes, der öffentlich-rechtlichen Einrichtung oder der studentischen Organisation mit der das Praktikum durchgeführt wird

Bei einem Praktikum für Fach- und Führungskräfte (Regierungspraktikant) mit Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, der EU oder zwischenstaatlichen internationalen Organisationen zusätzlich:

  • zwei Kopien der Praktikumsbescheinigung der entsprechenden Stelle
  • zwei Kopien der Stipendienzusage in Höhe von 939,- € monatlich
    Fällt das Stipendium niedriger als 939,- € monatlich aus, muss die Differenz nachgewiesen werden (z.B. durch ein Sperrkonto)

Wenn Antragsteller*in nicht chilenische Staatsangehörigkeit besitzt zusätzlich:

  • gültiger chilenischer Langzeit-Aufenthaltstitel
  • zwei Kopien des gültigen chilenischen Langzeit-Aufenthaltstitel

Gebühren

Visumgebühr 75 € (bzw. 37,50 € für Minderjährige), zahlbar in bar in chilenischen Peso (möglichst passend) oder mit Kreditkarte (VISA/Mastercard) bei Antragstellung. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.

Merkblatt zum Herunterladen (PDF)

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