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Visum für selbständige und freiberufliche Erwerbstätigkeit

02.12.2021 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Bitte vorab das Merkblatt Grundlegende Informationen zur Visabeantragung lesen
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. sechs bis acht Wochen, in Einzelfällen auch länger
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt der Visazusage.
  • Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor
  • Die Botschaft behält sich vor zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen anzufordern

Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit führen zu längeren Bearbeitungszeiten und werden daher nicht beantwortet.

Bei mitreisenden Ehepartnern und/ oder Kindern nutzen Sie bitte die Informationen und Checklisten der folgenden Merkblätter: „Ehegattennachzug“ und „Nachzug minderjähriger Kinder“. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Termin zur Antragstellung.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge bei Vorsprache in der Botschaft vorzulegen.

Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Vorzulegende Unterlagen (Papierformat A4)

  • zwei Antragsformulare, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • zwei Erklärungen zur Erreichbarkeit und Vertretung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • zwei aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Fotografenliste)
  • gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. ein Jahr gültig und mit mindestens noch zwei komplett freien Seiten)
  • zwei Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • zwei Kopien des Krankenversicherungsnachweises bei Abholung (gültig ab Einreise für alle Schengen-Staaten für den genannten Aufenthaltszeitraum, Mindestdeckung 30.000 Euro)
  • Original-Qualifikationsnachweise zum beruflichen und akademischen Werdegang (Zeugnisse, Diplome, etc.), jeweils mit Apostille bzw. Legalisation/Urkundenüberprüfung und offizieller deutscher Übersetzung
  • zwei Kopien aller Qualifikationsnachweise zum beruflichen und akademischen Werdegang, jeweils mit Apostille bzw. Legalisation/Urkundenüberprüfung und offizieller deutscher Übersetzung
  • Bei nicht-deutschem Hochschulabschluss: zwei Kopien des ANABIN-Ausdrucks (Merkblatt ANABIN)

Selbstständige müssen folgende Unterlagen zusätzlich in deutscher Sprache einreichen:

  • Original oder beglaubigte Kopie der notariellen Gründungsurkunde
  • zwei Kopien der notariellen Gründungsurkunde
  • Original oder beglaubigte Kopie des notariellen Gesellschaftsvertrags
  • zwei Kopien des notariellen Gesellschaftsvertrags
  • Sofern zutreffend: Original oder beglaubigte Kopie des Geschäftsführervertrags
  • Sofern zutreffend: zwei Kopien des Geschäftsführervertrags
  • zwei Kopien des Handelsregisterauszuges
  • zwei Kopien einer strukturierten und detaillierten Beschreibung der Geschäftsidee, bestehend aus
    • Firmenprofil
    • Businessplan
    • Geschäftskonzept
    • Kapitalbedarfsplan
    • Beschreibung der persönlichen Qualifikation
    • Markt- und Konkurrenzanalyse
    • Marketingstrategie
    • Ertragsvorschau; Gewinn- und Verlustrechnung, Liquiditätsvorschau
    • Schilderung der Zukunftsaussichten
    • Zusatzangaben über Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze und Anzahl der voraussichtlich entstehenden Ausbildungsplätze
    • Falls möglich: Erläuterung, inwiefern die Bereiche Innovation und Forschung von dem Vorhaben positiv beeinflusst werden.

Freiberufler*innen müssen folgende Unterlagen in deutscher Sprache zusätzlich einreichen:

  • zwei Kopien einer strukturierten und detaillierten Beschreibung Ihres Vorhabens, möglichst mit Nachweisen
  • zwei Kopien des Finanzierungsplans bzw. eines Nachweises zur Finanzierung der Umsetzung Ihres Vorhabens durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage
  • Falls zutreffend: zwei Kopien der Berufsausübungserlaubnis (s. Hinweise oben)
    Antragsteller*innen, die das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben zusätzlich:
    • zwei Kopien eines Nachweises einer angemessenen Altersversorgung (z.B. eigenes Vermögen, im Aus- und/oder Inland erworbene Rentenanwartschaften, Betriebsvermögen, etc.)

Wenn Antragsteller*in nicht chilenische Staatsangehörigkeit besitzt zusätzlich:

  • gültiger chilenischer Langzeit-Aufenthaltstitel
  • zwei Kopien des gültigen chilenischen Langzeit-Aufenthaltstitel

Gebühren

  • Visumgebühr 75 € zahlbar in bar in chilenischen Peso (möglichst passend) oder mit Kreditkarte (VISA/Mastercard) bei Antragstellung. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.

Merkblatt zum Herunterladen (PDF)

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