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Visum zur Berufsausbildung/ Weiterbildung

02.12.2021 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Bitte vorab das Merkblatt Grundlegende Informationen zur Visabeantragung lesen
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. sechs bis acht Wochen, in Einzelfällen auch länger
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt der Visazusage
  • Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor
  • Die Botschaft behält sich vor zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen anzufordern.

Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit führen zu längeren Bearbeitungszeiten und werden daher nicht beantwortet.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge bei Vorsprache in der Botschaft vorzulegen.

Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Vorzulegende Unterlagen (Papierformat A4)

  • ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Erklärung zur Erreichbarkeit und Vertretung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Fotografenliste)
  • gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. ein Jahr gültig und mit mindestens noch zwei komplett freien Seiten)
  • Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • Kopie des Krankenversicherungsnachweises bei Abholung (gültig ab Einreise für alle Schengen-Staaten für den genannten Aufenthaltszeitraum, Mindestdeckung 30.000 Euro)
    Wichtig:
    Die gesetzliche Krankenversicherung gilt bei einem Ausbildungsverhältnis erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Beginn der Ausbildung. Erfolgt die Einreise bereits vor Ausbildungsbeginn, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis die Ausbildung tatsächlich beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.
    Ist die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich (z.B. bei einem Aufenthalt zur Weiterbildung), so ist für den gesamten Aufenthaltszeitraum ab Einreisedatum eine private Krankenversicherung nachzuweisen. Dabei sollte vorzugsweise eine sog. „Incoming-Versicherung“ abgeschlossen werden. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Bedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger Aufenthalt geplant ist.
  • Kopie des Nachweises über ausreichende finanzielle Mittel

    Wichtig: Beträgt Ihre monatliche Ausbildungsvergütung gem. Ausbildungsvertrag mindestens 939 € brutto bzw. 752 € Netto, müssen keine weiteren Nachweise über ausreichend finanzielle Mittel eingereicht werden. Der Ausbildungsvertrag reicht in diesem Falle als Nachweis aus.
    Sollte eine monatliche Ausbildungsvergütung in dieser Höhe nicht vorliegen, so muss die Sicherung des Lebensunterhalts durch andere zusätzliche Nachweise des Differenzbetrages bei Antragstellung erbracht werden (z.B. durch Eröffnung eines Sperrkontos in Höhe des Differenzbetrages).

  • Bei Finanzierung per Sperrkonto:
    Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die o.g. Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend.
  • Kopie eines selbstverfassten und unterschriebenen Motivationsschreibens auf Deutsch, in welchem detailliert die Gründe für die beabsichtige Ausbildung / Weiterbildung und Pläne für die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden
  • Kopie eines lückenlosen tabellarischen Lebenslaufes auf Deutsch
  • Original Nachweis zu Ihrer beruflichen und schulischen Qualifikation mit Apostille und offizieller Übersetzung auf Deutsch
  • Kopie Ihrer beruflichen und schulischen Qualifikation mit Apostille und offizieller Übersetzung auf Deutsch

Bei einer Berufsausbildung, zusätzlich:

  • Kopie des unterschriebenen Ausbildungsvertrages eines in Deutschland ansässigen Ausbildungsbetriebes mit folgenden Angaben
    • Ausbildungsberuf und Zeitraum der Ausbildung
    • Anschrift des Ausbildungsbetriebes und/oder der Berufsschule, sowie Kontaktdaten eines Ansprechpartners
    • Monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung in Euro
  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens Niveau B1 durch
    • Original ALTE-zertifiziertes Sprachzeugnis Niveau B1, oder
    • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes oder der Berufsschule, dass Sprachkenntnisse ausreichend sind, oder
    • Anmeldebestätigung für einen ausbildungsvorbereitenden Deutschsprachkurs
      • Zu den einer qualifizierten Berufsausbildung vorgelagerten Sprachkursen zählt insbesondere der berufsbezogene Deutschsprachkurs nach der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV). Die Anmeldebestätigung ist bei Antragstellung vorzulegen. Der Sprachkurs sollte die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen und mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen. Informationen zu dem Sprachkurs kann der Ausbildungsbetrieb über die Bundesagentur für Arbeit einholen.
  • Kopie des Nachweises über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse mindestens Niveau B1

Bei einer Weiterbildung, zusätzlich:

  • Kopien des unterschriebenen Weiterbildungsvertrages mit folgenden Angaben:
    • Zeitraum und Ziel der Weiterbildungsmaßnahme
    • Anschrift des Weiterbildungsbetriebes und/oder der Bildungseinrichtung, sowie Kontaktdaten eines Ansprechpartners
    • Bei betrieblicher Weiterbildung: detaillierter Weiterbildungsplan
    • Sprache, in der die Weiterbildung angeboten wird
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Weiterbildungssprache durch
    • Original ALTE-zertifiziertes Sprachzeugnis Deutsch Niveau B1, oder
    • Original IELTS oder TOEFL Sprachzeugnis bei Weiterbildungssprache Englisch

      Wichtig! Soll einer Weiterbildungsmaßnahme ein Sprachkursbesuch vorangehen, so ist zunächst ein Visum zum Deutschintensivsprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient, zu beantragen. Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an den erfolgreichen Sprachkurs die Weiterbildungsmaßnahme zu absolvieren. Siehe hierzu Merkblatt „Deutschintensivsprachkurs“.

Wenn Antragsteller*in nicht chilenische Staatsangehörigkeit besitzt zusätzlich:

  • gültiger chilenischer Langzeit-Aufenthaltstitel
  • Kopie des gültigen chilenischen Langzeit-Aufenthaltstitel

Gebühren

Visumgebühr 75 € (bzw. 37,50 € für Minderjährige), zahlbar in bar in chilenischen Peso (möglichst passend) oder mit Kreditkarte (VISA/Mastercard) bei Antragstellung. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.

Merkblatt zum Herunterladen (PDF)

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