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Visum Schüleraustausch/ Gastschulaufenthalt

30.11.2021 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Bitte vorab das Merkblatt Grundlegende Informationen zur Visabeantragung lesen.
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. sechs bis acht Wochen, in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt der Visazusage.
  • Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor.
  • Die Botschaft behält sich vor zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen anzufordern.

Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit führen zu längeren Bearbeitungszeiten und werden daher nicht beantwortet.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge bei Vorsprache in der Botschaft vorzulegen.

Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Vorzulegende Unterlagen (Papierformat A4)

  • ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • eine Erklärung zur Erreichbarkeit und Vertretung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Fotografenliste)
  • gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. ein Jahr gültig und mit mindestens noch zwei komplett freien Seiten)
  • Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • Kopie des Krankenversicherungsnachweises bei Abholung (gültig ab Einreise für alle Schengen-Staaten für den genannten Aufenthaltszeitraum, Mindestdeckung 30.000 Euro)
  • Original Geburtsurkunde mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
  • Kopie der Original Geburtsurkunde mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
  • Original Vollmacht, vollständig ausgefüllt und unterschrieben von allen sorgeberechtigten Personen
  • Kopie der ausgefüllten und unterschrieben Vollmacht
  • Original Schreiben der Gastschule in Deutschland mit mindestens folgenden Informationen:
    • Welche Klassenstufe soll besucht werden?
    • Wie/wo erfolgt die Unterbringung des Kindes
    • Welche Aufenthaltskosten wurden bereits bezahlt? (Übernachtung, Verpflegung etc.)
  • Kopie des Original Schreibens der Gastschule in Deutschland
  • Kopie des Nachweises über Kenntnisse der Unterrichtssprache

Bei einem Schüleraustausch mit Vermittlung durch eine Austauschorganisation zusätzlich:

  • Original Bestätigung der Austauschorganisation in Deutschland in deutscher Sprache, dass der Schüleraustausch von dieser Organisation vermittelt wurde
  • Kopie der Bestätigung der Austauschorganisation in Deutschland
  • Original Bescheinigung der chilenischen Schule, in deutscher oder englischer Sprache, über die Freistellung des Schülers/der Schülerin
  • Kopie der Bescheinigung der chilenischen Schule über die Freistellung

Bei einem Schüleraustausch ohne Vermittlung durch eine Austauschorganisation zusätzlich:

  • Original Bescheinigung der chilenischen Schule, in deutscher Sprache, dass es sich um einen Austausch handelt, der mit der Schule in Deutschland oder einer anderen öffentlichen Stelle in Deutschland vereinbart wurde (plus zwei Kopien)
  • Original Bescheinigung der Gastschule in Deutschland, in deutscher Sprache, dass es sich um einen Austausch handelt, der mit der Schule in Chile oder einer anderen öffentlichen Stelle in Deutschland vereinbart wurde (plus zwei Kopien)
  • Original Einladungsschreiben der Gastfamilie in deutscher Sprache (plus zwei Kopien)
  • Original Bestätigung der Gastschule in Deutschland, in deutscher Sprache, dass:
    • Option 1 – Staatliche oder staatlich anerkannte Schule
      • es sich um eine staatliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung handelt und
      • es internationale Austauschprogramme an der Schule gibt und/oder
      • die Schule an EU-Bildungsprogrammen teilnimmt und/oder
      • ein Kooperationsvertrag zwischen den beiden Schulen besteht
    • Option 2 - Privatschule
      • es sich um eine Schule handelt, die nicht oder nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, und
      • die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet werden, und
      • insbesondere bei Internatsschulen eine Zusammensetzung mit Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten gewährleistet ist
    • Kopie dieser Bestätigung der Gastschule in Deutschland
    • Wenn Antragsteller*in nicht chilenische Staatsangehörigkeit besitzt zusätzlich:
      • gültiger chilenischer Langzeit-Aufenthaltstitel
      • Kopie des gültigen chilenischen Langzeit-Aufenthaltstitel

Gebühren

Visumgebühr 75 € (bzw. 37,50 € für Minderjährige), zahlbar in bar in chilenischen Peso (möglichst passend) oder mit Kreditkarte (VISA/ Mastercard) bei Antragstellung. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.

Merkblatt zum Herunterladen (PDF)

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