Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum Erwerbstätigkeit/ Arbeitsvisum

23.11.2021 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Bitte vorab das Merkblatt Grundlegende Informationen zur Visabeantragung lesen
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. zwölf Wochen, in Einzelfällen auch länger
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt der Visazusage.
  • Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor
  • Die Botschaft behält sich vor zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen anzufordern

Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit führen zu längeren Bearbeitungszeiten und werden daher nicht beantwortet.

Bei mitreisenden Ehepartnern und/ oder Kindern nutzen Sie bitte die Informationen und Checklisten der folgenden Merkblätter: „Ehegattennachzug“ und „Nachzug minderjähriger Kinder“. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Termin zur Antragstellung.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge bei Vorsprache in der Botschaft vorzulegen.

Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Vorzulegende Unterlagen (Papierformat A4):

  • zwei Antragsformulare, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • zwei aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Fotografenliste)
  • gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. ein Jahr gültig und mit mindestens noch zwei komplett freien Seiten)
  • zwei Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • zwei Kopien des Krankenversicherungsnachweises bei Abholung (gültig ab Einreise für alle Schengen-Staaten für den genannten Zeitraum, Mindestdeckung 30.000 Euro)
  • Zusätzlich einzureichende Unterlagen des Hauptantragstellers:
    • Original des unterschriebenen Arbeitsvertrags oder des verbindlichen Arbeitsplatzangebots, die vorgesehene Tätigkeit muss mit der beruflichen Qualifikation im Zusammenhang stehen
      • Wichtig: Das Dokument muss Einzelheiten zu Tätigkeit, Arbeitsort mit Postleitzahl, Gehalt, Arbeitszeit und Beschäftigungsdauer in deutscher Sprache beinhalten.
    • zwei Kopien des unterschriebenen Arbeitsvertrags oder des verbindlichen Arbeitsplatzangebots
    • Original der vom Arbeitgeber unterschriebenen Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
    • zwei Kopien der vom Arbeitgeber unterschriebenen Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • einzureichende Unterlagen für Fachkräfte mit Berufsausbildung zusätzlich:
    • Original-Qualifikationsnachweise zum beruflichen Werdegang (Zeugnisse, Diplome, etc.), jeweils mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
    • zwei Kopien aller Qualifikationsnachweise zum beruflichen Werdegang, jeweils mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
    • zwei Kopien der Feststellung über die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation mit einer deutscher qualifizierten Berufsausbildung (Anerkennungsbescheid der zuständigen deutschen Behörde)
  • Falls zutreffend: Zwei Kopien der Berufsausübungserlaubnis
  • einzureichende Unterlagen für Fachkräfte mit Hochschulausbildung zusätzlich:
    • Original des deutschen Hochschulabschlusses oder des ausländischen Hochschulabschlusses mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
    • zwei Kopien des deutschen Hochschulabschlusses oder des ausländischen Hochschulabschlusses mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
  • Bei nicht-deutschem Hochschulabschluss:
    • zwei Kopien des ANABIN-Ausdrucks
  • Antragsteller*innen, die das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben, zusätzlich:
    • zwei Kopien eines Gehaltsnachweises (z.B. deutscher Arbeitsvertrag) in Höhe von 3.795,-€ brutto/ Monat bzw. 45.540,-€ brutto/ Jahr oder eines anderen Nachweises einer angemessenen Altersversorgung
    • zwei Kopien dieses Gehaltsnachweises oder einer anderen angemessenen Altersversorgung
  • Wenn Antragsteller*in nicht chilenische Staatsangehörigkeit besitzt zusätzlich:
    • gültiger chilenischer Langzeit-Aufenthaltstitel
    • zwei Kopien des gültigen chilenischen Langzeit-Aufenthaltstitel

Gebühren

  • Visumgebühr 75 € zahlbar in bar in chilenischen Peso (möglichst passend) oder mit Kreditkarte (VISA/Mastercard) bei Antragstellung. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.

Merkblatt zum Herunterladen (PDF)

nach oben