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Visum für Forscher, Gastwissenschaftler und wissenschaftliche Mitarbeiter
Grundsätzliche Hinweise
- Bitte vorab das Merkblatt „Grundlegende Informationen zur Visabeantragung“ lesen
- Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. sechs bis acht Wochen, in Einzelfällen auch länger
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt der Visazusage.
- Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor
- Die Botschaft behält sich vor zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen anzufordern
Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit führen zu längeren Bearbeitungszeiten und werden daher nicht beantwortet.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge bei Vorsprache in der Botschaft vorzulegen. Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Vorzulegende Unterlagen (Papierformat A4)
- ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotografenliste)
- gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. ein Jahr gültig und mit mindestens noch zwei komplett freien Seiten)
- Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
- Kopie des Krankenversicherungsnachweises bei Abholung (gültig ab Einreise für alle Schengen-Staaten für den genannten Aufenthaltszeitraum, Mindestdeckung 30.000 Euro)
- Kopie der unterschriebenen Forschungsvereinbarung oder zwei Kopien des unterschriebenen Vertrages zur Durchführung des Forschungsvorhabens bzw. der verbindlichen Arbeitsplatzzusage einer Forschungseinrichtung oder deutschen Hochschule mit folgenden Angaben:
- Forschungseinrichtung (Name und Anschrift des tatsächlichen Arbeitsortes)
- Art der wissenschaftlichen Tätigkeit
- Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit
- Brutto-Entgelt oder Höhe des Stipendiums (mit Angabe, aus welchen Mitteln das Stipendium gewährt wird) in €/Monat
- Zeitraum des Anstellungsverhältnisses (befristet bis…/unbefristet)
- Kopie über den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Merkblatt „Finanzierung“)
- Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mindestens 1.027,- € zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel ist bei Antragstellung für ein Jahr im Voraus zu erbringen. Bei Antragstellung sind daher finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 12.324,- € nachzuweisen. Bei Aufenthalten unter 12 Monaten entsprechen die finanziellen Mittel der Monatsanzahl.
Beträgt Ihr monatliches Entgelt gemäß Forschungsvereinbarung/ Arbeitsvertrag/ Arbeitsplatzangebot mindestens 1.621,- €, kann von einer Sicherung des Lebensunterhaltes ausgegangen werden. Weitere Nachweise sind in diesem Fall nicht erforderlich. - Bei Finanzierung per Sperrkonto:
- Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die o.g. Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend.
- Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mindestens 1.027,- € zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel ist bei Antragstellung für ein Jahr im Voraus zu erbringen. Bei Antragstellung sind daher finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 12.324,- € nachzuweisen. Bei Aufenthalten unter 12 Monaten entsprechen die finanziellen Mittel der Monatsanzahl.
- Wenn Antragsteller*in nicht chilenische Staatsangehörigkeit besitzt zusätzlich:
- gültiger chilenischer Langzeit-Aufenthaltstitel
- Kopie des gültigen chilenischen Langzeit-Aufenthaltstitel
Gebühren
Visumgebühr 75 €, zahlbar in bar in chilenischen Peso (möglichst passend) oder mit Kreditkarte (VISA/ Mastercard) bei Antragstellung. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.