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Visum für Au-pair
Grundsätzliche Hinweise
- Bitte vorab das Merkblatt „Grundlegende Informationen zur Visabeantragung“ lesen
- Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. sechs bis acht Wochen, in Einzelfällen auch länger
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt der Visazusage.
- Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor
- Die Botschaft behält sich vor zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen anzufordern
Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit führen zu längeren Bearbeitungszeiten und werden daher nicht beantwortet.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben.
Alle hier aufgeführten Dokumente sind vom/ von der Antragsteller*in in der erbetenen Form und Reihenfolge bei Vorsprache in der Botschaft vorzulegen.
Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Alle Antragsteller*innen müssen folgende Unterlagen vorlegen (Papierformat A4):
Vorzulegende Unterlagen
- ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Erklärung zur Erreichbarkeit und Vertretung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotografenliste)
- gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. ein Jahr gültig und mit mindestens noch zwei komplett freien Seiten)
- eine Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
- eine Kopie des Krankenversicherungsnachweises bei Abholung (gültig ab Einreise)
- Wichtig: Es muss eine sogenannte „Au-pair-Versicherung“ vorliegen, die für den gesamten Aufenthaltszeitraum
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung und
- Haftpflichtversicherung abdeckt.
Eine Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend
- Wichtig: Es muss eine sogenannte „Au-pair-Versicherung“ vorliegen, die für den gesamten Aufenthaltszeitraum
- eine Kopie des Au-pair Vertrags, unterschrieben vom Antragsteller und der Gastfamilie
- Wichtig: Der Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten
- Beginn und Dauer des Au-pair Aufenthalts
- Tätigkeitsbeschreibung und Höhe des Gehalts
- Anzahl und Alter der Kinder
- Wichtig: Der Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten
eine Kopie des Fragebogens der Bundesagentur für Arbeit für Gastfamilien
ein Fragebogen „Visum Au-Pair“, vollständig ausgefüllt
Sofern das Au-pair Verhältnis durch eine Agentur mit RAL Gütesiegel vermittelt wurde, reichen zwei Ausdrucke des PDF-Dokuments bzw. zwei Vertragskopien. Ein unterschriebenes Original muss dann nicht vorgelegt werden.
Ist der Vertrag nicht auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütesiegel zustande gekommen, sind zusätzlich je zwei Pass- oder Personalausweiskopien der Gasteltern vorzulegen.
- Original Sprachzertifikat mindestens Stufe A1 als Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache (Es werden ausschließlich ALTE-Sprachzeugnisse vom Goethe-Institut, telc, Test DaF und Sprachdiplom Deutsche Schule akzeptiert.)
- zwei Kopien des ALTE-zertifizierten Sprachzeugnisses der Stufe A1
- zwei Kopien des Einladungsschreibens der Gastfamilie oder Bestätigung der Au-pair Organisation
- zwei Kopien der erweiterten Meldebescheinigung der Gasteltern, in der auch die Kinder eingetragen sind.
Wenn Antragsteller*in nicht chilenische Staatsangehörigkeit besitzt zusätzlich:
- gültiger chilenischer Langzeit-Aufenthaltstitel
- zwei Kopien des gültigen chilenischen Langzeit-Aufenthaltstitel
Gebühren
- Visumgebühr 75 €, zahlbar in bar in chilenischen Peso (möglichst passend) oder mit Kreditkarte (VISA/Mastercard) bei Antragstellung. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.