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Visum zur Eheschließung in Deutschland

Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Bitte vorab das Merkblatt Grundlegende Informationen zur Visabeantragung lesen
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt bis zu zwölf Wochen, in Einzelfällen auch länger
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt der Visazusage.
  • Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor
  • Die Botschaft behält sich vor zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen anzufordern

Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit führen zu längeren Bearbeitungszeiten und werden daher nicht beantwortet.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge bei Vorsprache in der Botschaft vorzulegen.

Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Vorzulegende Unterlagen (Papierformat A4)

  • ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Liste von Fotografen)
  • gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. ein Jahr gültig und mit mindestens noch zwei komplett freien Seiten)
  • Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • Kopie des gültigen Bundespersonalausweises oder des gültigen deutschen Reisepasses des/der deutschen Verlobten oder, falls der/die Verlobte in Deutschland nicht deutsche(r) Staatsangehörige(r) ist:
    • Kopie des gültigen Reisepasses des/der nicht deutschen Verlobten in Deutschland
    • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels des/der nicht deutschen Verlobten in Deutschland
  • Kopie des Krankenversicherungsnachweises bei Abholung (gültig ab Einreise für alle Schengen-Staaten für den genannten Aufenthaltszeitraum, Mindestdeckung 30.000 Euro)

  • Kopie einer formlosen und eigenhändig unterschriebenen Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt ist, die eheliche Lebensgemeinschaft/Lebenspartnerschaft in Deutschland zu führen und alle bis zur Eheschließung entstehenden Kosten gem. §§ 66-68 AufenthG zu übernehmen.

  • Kopie eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweises über die Sicherung des Lebensunterhalts in Form einer förmlichen Verpflichtungserklärung oder Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate oder ein aktueller Steuerbescheid.

  • Kopie der gültigen Anmeldung der Eheschließung und, nur falls vorhanden:

    • Original der gültigen Anmeldung der Eheschließung des zuständigen Standesamtes
    • Original Sprachzertifikat mindestens Stufe A1 als Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache (Es werden ausschließlich ALTE-Sprachzeugnisse vom Goethe-Institut, telc, Test DaF und Sprachdiplom Deutsche Schule akzeptiert.)
  • Kopie des ALTE-zertifizierten Sprachzeugnisses mind. der Stufe A1
  • Wenn Antragsteller*in nicht chilenische Staatsangehörigkeit besitzt zusätzlich:

    • gültiger chilenischer Langzeit-Aufenthaltstitel
    • Kopie des gültigen chilenischen Langzeit-Aufenthaltstitel

Gebühren

  • Visumgebühr 75 €, zahlbar in bar in chilenischen Peso (möglichst passend) oder mit Kreditkarte (VISA/ Mastercard) bei Antragstellung. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.

Merkblatt zum Herunterladen (PDF)

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