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Grundlegende Informationen zur Visumsbeantragung

26.10.2021 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

Chilenische Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen in Deutschland kein Visum.

Chilenische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von über 90 Tagen in Deutschland ein nationales Visum. Dieses Visum ist vor der Einreise bei der Deutschen Botschaft in Santiago de Chile zu beantragen.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie ihren Flug nicht, bevor Sie die Bestätigung erhalten haben, dass ihr Visumantrag genehmigt wurde.

Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor.

Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit werden nicht beantwortet, da dies zu längeren Bearbeitungszeiten führen würde.

Terminbuchung und Antragstellung

Zur Beantragung benötigen Sie einen Termin.

Termine können ausschließlich über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft gebucht werden. Telefonische Terminvereinbarung und Terminanfragen per E-Mail sind nicht möglich.

Jeder/ jede Antragsteller*in muss einen eigenen Termin buchen und zum gebuchten Termin persönlich in der Botschaft erscheinen. Wichtig für Familien: Für jedes Familienmitglied (auch Kinder), das ein Visum benötigt, müssen Sie eine separate Terminregistrierung mit der jeweiligen Passnummer vornehmen.

Alle Antragsteller*innen ab 12 Jahre sind bei Antragstellung zur Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtet.

Antragsunterlagen

Welche Unterlagen Sie bei der Antragstellung vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Merkblatt, entsprechend dem Aufenthaltszweck.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Jedes Merkblatt enthält eine Checkliste, die es Ihnen ermöglicht nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben.

Die aufgeführten Dokumente sind vom Antragsteller in der erbetenen Form (Papierformat A4) und Reihenfolge vorzulegen.

Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Minderjährige Antragsteller

Minderjährige Antragsteller*innen benötigen das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen. Dies erfolgt durch die persönliche Vorsprache bei Antragstellung.

Bei Antragstellung minderjähriger Kinder müssen zusätzlich zu den in den Merkblättern genannten Unterlagen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Original Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
  • zwei Kopien der Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
  • Gültige Ausweisdokumente aller sorgeberechtigten Personen (plus zwei Kopien)

Finanzierung

Bei der Beantragung eines Visums müssen Sie nachweisen, dass Ihnen ausreichende finanzielle Mittel zur Finanzierung Ihres Lebensunterhalts in Deutschland zur Verfügung stehen.

Sie haben folgende Möglichkeiten diesen Nachweis zu erbringen:

  • Eröffnung eines Sperrkontos
  • Formelle Verpflichtungserklärung eines Dritten mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
  • Stipendium

Eröffnung eines Sperrkontos

Formelle Verpflichtungserklärung eines Dritten mit gewöhnlichem Aufenthalt

In Deutschland

Die Verpflichtungserklärung muss durch die einladende Person in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde abgegeben werden. Welche Unterlagen dort vorgelegt werden müssen, ist durch die einladende Person selber mit der zuständigen Ausländerbehörde zu klären.

Stipendium

Der Nachweis über das Stipendium ist in englischer oder deutscher Sprache mit dem Visumantrag einzureichen. Nachweise auf Spanisch müssen mit einer offiziellen deutschen Übersetzung eingereicht werden.

Antragsbearbeitung

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. sechs-acht Wochen, in Einzelfällen auch länger.

Ein nationales Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland.

Bei geplanter Arbeitsaufnahme in Deutschland wird zusätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit benötigt.

Das Visum kann erst nach Eingang aller Zustimmungen erteilt werden.

Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der zu beteiligenden Behörden in Deutschland.

Abholung

Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, wenn Ihr Visumantrag genehmigt wurde, damit Sie Ihre Tickets buchen können. Bitte überprüfen Sie bei Abholung umgehend die Richtigkeit aller Angaben im Visum (Gültigkeit, Namen, etc.). Spätere Änderungen sind nicht möglich.

Nach Einreise in Deutschland

Nach Erhalt des Visums und erfolgter Einreise in Deutschland sollten Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde umgehend den endgültigen längerfristigen Aufenthaltstitel beantragen.

Merkblatt zum Herunterladen (PDF)

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