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Visum zum Zuzug / zur Mitausreise des Ehegatten

04.12.2017 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Bitte vorab das Merkblatt Grundlegende Informationen zur Visabeantragung lesen
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt bis zu zwölf Wochen, in Einzelfällen auch länger
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt der Visazusage.
  • Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor
  • Die Botschaft behält sich vor zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen anzufordern

Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit führen zu längeren Bearbeitungszeiten und werden daher nicht beantwortet.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge bei Vorsprache in der Botschaft vorzulegen.

Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Vorzulegende Unterlagen (Papierformat A4)

  • ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Liste von Fotografen)
  • gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. ein Jahr gültig und mit mindestens noch zwei komplett freien Seiten)
  • eine Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • eine Kopie des gültigen Bundespersonalausweises oder des gültigen deutschen Reisepasses der/des deutschen Ehepartners
  • Original der Heiratsurkunde
    • Wichtig:
      Außerhalb der EU ausgestellte Urkunden bedürfen einer Apostille bzw. der Legalisation/Urkundenüberprüfung und einer offiziellen deutschen Übersetzung.
  • eine Kopie der Heiratsurkunde
  • eine Kopie der deutschen Übersetzung der Heiratsurkunde
  • Original Sprachzertifikat mindestens Stufe A1 als Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache (Es werden ausschließlich ALTE-Sprachzeugnisse vom Goethe-Institut, telc, Test DaF und Sprachdiplom Deutsche Schule akzeptiert.) Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug zum Ehegatten.
  • eine Kopie des ALTE-Sprachzertifikats der Stufe A1
  • eine Kopie eines formlosen Einladungsschreibens des Ehegatten in Deutschland
  • Wenn der in Deutschland lebende Ehegatte nicht deutscher und nicht EU/EWR Staatsangehöriger ist, zusätzlich:
    • eine Kopie des gültigen Reisepasses des nicht deutschen Ehepartners in Deutschland
    • eine Kopie des gültigen Aufenthaltstitels des nicht deutschen Ehepartners in Deutschland
    • eine Kopie des Krankenversicherungsnachweises bei Abholung (gültig ab Einreise für alle Schengen-Staaten für den genannten Aufenthaltszeitraum, Mindestdeckung 30.000 Euro)
    • eine Kopie des Nachweises über die Finanzierung des gemeinsamen Lebensunterhalts in Deutschland
    • eine Kopie des Nachweises darüber, dass Ihr Ehegatte in Deutschland über genügend Wohnraum für Sie verfügt (mind. 12m² pro Person)
  • Wenn Antragsteller*in nicht chilenische Staatsangehörigkeit besitzt zusätzlich:
    • gültiger chilenischer Langzeit-Aufenthaltstitel
    • eine Kopie des gültigen chilenischen Langzeit-Aufenthaltstitel

Gebühren

  • Zuzug zum deutschen Ehegatten: gebührenfrei
  • Zuzug zum nicht deutschen Ehegatten: Visumgebühr 75 €, zahlbar in bar in chilenischen Peso (möglichst passend) oder mit Kreditkarte (VISA/ Mastercard) bei Antragstellung. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.

Merkblatt zum Herunterladen (PDF)

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