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Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung in Deutschland

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Wird eine Ehe im Ausland aufgelöst und besitzt einer der Ehegatten (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit, dann muss die Eheauflösung grundsätzlich in Deutschland anerkannt werden. Bis dahin gelten Sie für den deutschen Rechtsbereich weiterhin als verheiratet.