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Versterben eines Rentenempfängers
Bei Versterben eines Rentenempfängers muss die zuständige Rentenkasse so schnell wie möglich informiert werden, um Überzahlungen zu vermeiden.
Renten werden monatlich im Voraus gezahlt und enden mit Ablauf des Monats, in dem der Berechtigte verstirbt. Später noch eingehende Rentenzahlungen müssen von den Erben zurückerstattet werden. Die Hinterbliebenen sind daher verpflichtet, die Rentenbehörde sofort vom Tode des Rentenberechtigten zu unterrichten und sämtliche Zahlungen, die nach dem Tode des Rentenberechtigten eingehen, zurückzuzahlen.
Sonstige Fragen zum Thema, beispielsweise zu ausstehende Ansprüche auf Zahlung von Rentenbeträgen, Ausnahmeregelungen bezüglich der Übernahme von Bestattungskosten (diese werden in der Regel nicht erstattet) müssen unmittelbar an die zuständige Rentenbehörde gestellt werden.
Versterben eines Empfängers einer gesetzlichen Rente
Bei Versterben von Empfängern einer gesetzlichen Rente kann die Botschaft die Weiterleitung der Sterbefallmitteilung an die Rentenbehörde übernehmen.
Bitte füllen Sie in diesem Fall das beiliegende Formular aus und senden es zusammen mit der Sterbeurkunde und Ihre Kontaktdaten an info@santi.diplo.de.