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Personalausweise
digitaler Personalausweis in Deutschland, © picture alliance / Zoonar
Beantragung eines Personalausweises
Einen Personalausweis benötigen deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Ausstellung ist auch möglich, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen.
Für die Beantragung des Personalausweises gelten weitestgehend dieselben Voraussetzungen wie für den deutschen Reisepass. Bitte lesen Sie entsprechend das Merkblatt für die Beantragung eines Reisepasses (insbesondere Vorzulegende Unterlagen, Verfahren).
Die Beantragung des Personalausweises ist bei der Botschaft Santiago de Chile möglich (Terminbuchung über das Terminvergabesystem der Botschaft ist erforderlich!) Wird der Personalausweis zeitgleich mit einem Reisepass beantragt ist kein zusätzlicher Termin erforderlich. Eine Beantragung bei Wohnsitz im betreffenden Zuständigkeitsbereich bei den Honorarkonsuln in Concepción, Puerto Montt, Valdivia, Villarrica und Viña del Mar ist möglich.
Besonderheiten bei der Antragstellung
Personalausweise können auch für Minderjährige ausgestellt werden. Die Sorgeberechtigten müssen den Minderjährigen/ die Minderjährige bei der Antragstellung begleiten, ab einem Alter von 16 Jahren kann der Antrag auch ohne Mitwirkung der Sorgeberechtigten gestellt werden.
Online-Ausweisfunktion und PIN-Brief
Der Personalausweis wird mit eingeschalteter Online-Funktion (eID-Funktion) ausgegeben, es sei denn, der Antragsteller/die Antragstellerin ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 16 Jahre alt. Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion finden Sie unter www.personalausweisportal.de und www.ausweisapp.bund.de.
Bei der persönlichen Abholung des Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält.
Damit die Online-Funktion genutzt werden kann, muss die fünfstellige Transport-PIN in eine persönliche, sechsstellige PIN geändert werden. Die Änderung kann am Änderungsterminal der Botschaft oder mit der Software Ausweisapp und einem Kartenlesegerät oder Smartphone mit NFC-Technologie erfolgen. Informationen hierzu, z.B. zu geeigneten Geräten, bieten die o.g. Webseiten.
Im Falle des Ausweisverlustes muss bei einem Personalausweis mit eingeschalter Online-Funktion diese unverzüglich gesperrt werden. Die Sperrung können Sie selbst telefonisch unter +49-116 116 (kostenfrei, allerdings nicht aus jedem Land erreichbar) oder unter der Sperrnummer Ausland +49 30 40 50 40 50 unter Angabe des Sperrkennwortes vornehmen lassen. Zusätzlich müssen Sie den Verlust des Dokuments bei der Botschaft anzeigen.
Gebühren
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind Gebühren zu erheben, zahlbar in chilenischen Pesos in bar oder mit Kreditkarte Mastercard / Visa der/des Antragstellerin/Antragstellers. Die Daten müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer,Gültigkeit,Autorisierungscode).Andere Kartenformate werden nicht angenommen. Zahlungen mit Euro oder Debitkarte sind nicht möglich:
- 78,00 Euro Personalausweis für Antragsteller*innen ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)
- 63,80 Euro Personalausweis für Antragsteller*innen bis 24 Jahre (Gültigkeit sechs Jahre)
Die Gebühren können im Einzelfall abweichen, wenn über den Standardfall hinaus Besonderheiten vorliegen (u.a. Unzuständigkeitszuschlag, Änderung der PIN, Entsperren des Personalausweises).
Wenn die Antragstellung über einen Honorarkonsul erfolgt, werden zusätzliche Gebühren und Auslagen fällig:
- 84,07 Euro für die Annahme und Weiterleitung des Personalausweisantrags durch den Honorarkonsul
- 21,02 Euro für die Annahme und Weiterleitung des Personalausweisantrags, wenn gleichzeitig ein Pass beantragt wird
- 10.000 CLP Auslagenpauschale für Porto