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Allgemeine Informationen zum Thema Lebensbescheinigungen

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Sie werden einmal jährlich von Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger aufgefordert, eine Lebensbescheinigung vorzulegen. Geschieht dies nicht rechtzeitig, kann die Rentenzahlung eingestellt werden.

Allgemeine Fragen richten Sie bitte unmittelbar an den Renten Service der Deutschen Post.

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland

Telefon: 0049 221 56 92-777
E-Mail: LB2021@deutschepost.de
Internet: www.deutschepost.de/de/r/rentenservice.html

Bestätigung der Lebensbescheinigung durch die Botschaft

Lebensbescheinigungen können von der Botschaft werktags ohne Termin zwischen 09:00 und 11:00 Uhr bestätigt werden.

Der in der Lebensbescheinigung genannte Rentenempfänger muss grundsätzlich persönlich vorsprechen.

Sofern der Rentenberechtigte aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vorsprechen kann, darf in einem solchen Ausnahmefall auch eine andere Person die Bestätigung vornehmen lassen, wenn z.B. aus einem aktuellen ärztlichen Attest zweifelsfrei hervorgeht, dass der Berechtigte zwar reiseunfähig, aber am Leben ist.

Bitte bringen Sie zur Vorsprache mit:

  • Ihren gültigen chilenischen Personalausweis („cédula de identidad“) oder einen gültigen Reisepass
  • Ein Schreiben Ihrer Rentenbehörde zum Abgleich der Versicherungsnummer
  • Das ausgefüllte Formular der Lebensbescheinigung ohne die Unterschrift.
    Das Formular wird während der Vorsprache unterschrieben.

Die Anschrift der Botschaft lautet:
Las Hualtatas 5677
Vitacura – Santiago

Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland

Neben der Botschaft können Lebensbescheinigungen bei gesetzlichen Renten auch durch die jeweiligen deutschen Honorarkonsuln bestätigt werden. Bitte nehmen Sie unmittelbar Kontakt zu den Büros der Honorarkonsuln bezüglich der jeweiligen Öffnungszeiten auf.

Durch die Botschaft gebührenfrei bestätigte Lebensbescheinigungen der gesetzlichen Rentenbehörden leitet die Botschaft an die Rentenbehörde weiter.

Wenn Sie Ihre Lebensbescheinigung bis Mitte August nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer direkt an Ihren Rententräger. Es ist auch möglich sich über den folgenden Link ein Blankoformular herunterzuladen und amtlich bestätigen zu lassen. Wichtig ist, dass Sie ihre Rentenversicherungsnummer auf dem Formular ganz oben eintragen.

Die Lebensbescheinigung muss grundsätzlich bis Mitte Oktober bei der Rentenbehörde eingehen. Anderenfalls kann es dazu kommen, dass weitere Zahlungen durch die Rentenbehörde eingestellt werden.

Blankoformular Lebensbescheinigung

Empfänger einer nichtgesetzlichen Rente aus Deutschland

Lebensbescheinigungen anderer Rententräger sind grundsätzlich gebührenpflichtig, dies gilt für:

  • Betriebsrenten
  • Zusatzrenten (z.B. aus der privaten Rentenversicherung)

Diese Lebensbescheinigungen können durch die Botschaft bestätigt werden. Der Versand an die Rentenbehörde erfolgt durch den Rentenempfänger in Eigenverantwortung.

Empfänger einer Wiedergutmachung aus Deutschland

Das Amt für Wiedergutmachung akzeptiert nur die Bestätigung der Lebensbescheinigung durch die Botschaft. Der Weiterversand an das Amt für Wiedergutmachung kann durch die Botschaft erfolgen.

Die Bestätigung durch die Botschaft ist gebührenfrei.

Sollten Sie noch keine Lebensbescheinigung von Ihrem deutschen Rententräger erhalten haben, so können wir von den folgenden Behörden Links zu einem Blankoformular anbieten. Diese können Sie herunterladen und amtlich bestätigen lassen.

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