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Zoll / Einfuhr Heimtiere allgemein

Artikel

Die deutsche Zollbehörde ist zuständig für alle Zollangelegenheiten. Fragen zum Thema müssen bitte unmittelbar an diese Behörde gestellt werden.

Hinweise zur Ein- und Ausfuhr von Barmitteln in die EU

Seit dem 15. Juni 2007 müssen alle Personen, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 EUR oder mehr in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, diesen Betrag beim Zoll anmelden.

Weitere Informationen finden Sie unter den o.a. Link für Formulare und Merkblätter der deutschen Zollbehörde.

Hinweise zur Einfuhr von Tieren nach Deutschland

Seit Ende 2014 gilt eine Verordnung (576/2013), die die Einreise von Tieren zu nichtkommerziellen Zwecken regelt. Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Chile steht auf der Liste der Drittländer; daher sind eine Tätowierung bzw. ein Mikrochip, ein tierärztliches Gesundheitszeugnis (in englischer Sprache und in der Sprache des EU-Einreiselandes) und eine schriftliche Erklärung über den Erwerb/den Wechsel des Eigentümers des Tieres (ebenfalls in englischer Sprache und in der Sprache des EU-Einreiselandes) erforderlich.

Beispiele für die Veterinärbescheinigung und die Erklärung (Verfahrensverordnung 577/2013):

Der Botschaft ist bekannt, dass die „Clinica Veterinaria Alemana“ (Tel.: +56 (9) 8682 4600) bereits mehrfach gegen Bezahlung die notwendigen Formalitäten für die Einreise von Haustieren in die Europäische Union erledigt hat.

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