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Deutsche Führungszeugnisse

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Allgemein

Ein Führungszeugnis bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Zuständig für die Ausstellung von deutschen Führungszeugnissen ist das Bundesamt für Justiz. Die Ausstellung erfolgt in drei Sprachen (deutsch, englisch und französisch). Darüber hinaus ist eine Ausfertigung in weiteren Sprachen nicht möglich.

Antrag und Antragstellung

Weitere Informationen sowie das Antragsformular in deutscher oder englischer Sprache finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz. Die Antragstellung im Online-Portal des Bundesamts für Justiz erfolgt ohne Beteiligung der Botschaft.

Die vorgeschriebene amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antragsformular sowie amtliche Bestätigung der Personenidentität (mittels gleichzeitiger amtlicher Beglaubigung einer Kopie des Reisepasses) können durch folgende amtliche Stellen erfolgen:

  • das Konsulat der Deutschen Botschaft Santiago
  • die deutschen Honorarkonsuln in Chile
  • die chilenischen Notare

Unterschriftsbeglaubigung und Bestätigung der Personenidentität durch die Botschaft / Honorarkonsuln in Chile

Den notwendigen Termin buchen Sie bitte über das Terminvergabesystem der Botschaft oder nehmen unmittelbar Kontakt zu den Büros der Honorarkonsuln bezüglich der jeweiligen Öffnungszeiten / Terminabsprache auf.

Terminvergabesystem der Botschaft

Eine persönliche Vorsprache ist dabei zwingend erforderlich. Die Gebühr für beide Amtshandlungen ist zahlbar in chilenischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft. Zahlungen können in Bar in Pesos oder mit Kreditkarte VISA/MASTER (der/des Antragsteller*in) erfolgen. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.

Ein vollständiger Antrag besteht aus drei Dokumenten, die zum Termin mitzubringen sind. Die Richtigkeit der Angaben im Formular liegt in der Verantwortung des Antragstellers.

  • Das ausgefüllte Antragsformular des Bundesamtes für Justiz im Ausdruck und ohne Unterschrift. Das Formular wird während der Vorsprache bei der amtlichen Stelle unterschrieben.
  • Zahlungsnachweis der im Voraus an das Bundesamt für Justiz zu zahlende Gebühr für die Ausstellung des Führungszeugnisses im Ausdruck. Angaben zur Höhe der Gebühr sowie eine Zahlungsanleitung sind auf der Rückseite des Antrags zu finden.
  • einen gütigen Reisepass

Eine gebührenpflichtige Übersendung durch den Honorarkonsul an die Botschaft zur Weiterleitung an das Bundesamt für Justiz ist möglich. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Kontaktdaten (E-Mail Anschrift und Telefonnummer) auf einem Deckblatt mitzusenden. Hierauf soll ebenfalls vermerkt sein, ob Sie eine Apostille benötigen und für welches Land.

Apostille

Nach Wunsch kann die Botschaft den Weiterversand des Antrags nach Deutschland gebührenfrei übernehmen. Achtung: Eine Weiterleitung durch die Botschaft ist ausschließlich möglich wenn die Unterschriftsbeglaubigung und Bestätigung der Identität durch die Botschaft oder einen deutschen Honorarkonsul durchgeführt wurden.

Das Führungszeugnis wird nach Angaben des Antragstellers an eine innerdeutsche Anschrift oder an die Botschaft übersandt. Nach aktueller Kenntnis der Botschaft ist ein Versand an eine Privatanschrift im Ausland nicht möglich. Die Botschaft benachrichtigt Sie per E-Mail, sobald der Eingang zu verzeichnen ist.

Apostille

Ob Sie ein Führungszeugnis mit Apostille benötigen, erfragen Sie bitte beim Empfänger. Auf dem Auftrag wird dann vermerkt, dass eine Apostille erwünscht wird und für welches Land diese gültig sein soll (z.B. mit Apostille für Chile). Das Bundesamt für Justiz sendet in diesem Fall das Zeugnis an das für die Apostille zuständige Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten weiter. Die Zahlungsanweisung der erst nach Fertigstellung fälligen Gebühr für die Apostille kommt zusammen mit dem fertigen Führungszeugnis.

Erweitertes Führungszeugnis

Neben dem einfachen Führungszeugnis kann auch ein erweitertes Führungszeugnis unter Verwendung desselben Formulars beantragt werden. Angaben zur Höhe der Gebühr sowie eine Zahlungsanleitung stehen auf der Rückseite des Antrags.

Ob Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, erfragen Sie bitte beim Empfänger. Eine schriftliche Aufforderung von der Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, muss als zusätzliche Anlage zum Antrag eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

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