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Führerschein

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

Artikel

Erneuerung eines deutschen Führerscheins / Beantragung eines Ersatzführerscheins (bei Verlust) oder Internationalen Führerscheins

Inhaber deutscher Führerscheine müssen sich für die Erneuerung eines abgelaufenen Führerscheins sowie die Ausstellung eines Ersatz- oder internationalen Führerscheins direkt an die Führerscheinstelle wenden.

Sofern Sie einen Wohnsitz außerhalb der EU haben, können Sie sich dabei an jede Fahrerlaubnisbehörde wenden. Sinnvoll ist jedoch die Führerscheinstelle zu wählen, die Ihren bisherigen Führerschein ausgestellt hat.

Vorgezogener Umtausch von deutschen Führerscheinen

Informationen zum vorgezogenen Umtausch von deutschen Führerscheinen nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

Die Zuständigkeit für den Umtausch liegt ausschließlich bei den zuständigen Führerscheinstellen in Deutschland.

Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU können Sie sich an jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland wenden. Ratsam ist jedoch die Führerscheinstelle zu wählen, die Ihren bisherigen Führerschein ausgestellt hat. Fragen bezüglich der erforderlichen Unterlagen, Gebühren, Terminbuchungen, Bearbeitungszeiten, usw. stellen Sie bitte unmittelbar an die Führerscheinstelle.

Sollte die Führerscheinstelle eine Unterschriftsbeglaubigung durch die Botschaft auf dem Antrag verlangen, so können Sie den notwendigen Termin für diese gebührenpflichtige Amtshandlung auf der Webseite der Botschaft buchen. Bitte bringen Sie den Antrag und einen gültigen Lichtbildausweis zum Termin mit.

Gültigkeit deutscher Führerscheine in Chile

Nach vorliegenden Information gibt es keine rechtliche Grundlage dafür, in Chile mit einer in Deutschland ausgestellten nationalen oder internationalen Fahrerlaubnis zu fahren.

In der Praxis hat diese Rechtslage für Touristen nach hiesigem Kenntnisstand bisher keine negativen Auswirkungen gehabt, ihnen wird empfohlen, einen deutschen internationalen Führerschein mit sich zu führen.

Inhaber eines deutschen Führerscheins, die sich länger in Chile aufhalten, müssen sich bei der zuständigen „Municipalidad“ ihres Wohnortes erkundigen, ob der deutsche Führerschein ohne zusätzliche theoretische oder praktische Fahrprüfungen in einen chilenischen Führerschein umgeschrieben werden kann.

Konsularische Bescheinigung zur Beantragung eines chilenischen Führerscheins

Die Botschaft stellt eine Standardbescheinigung aus, welches als Hilfestellung für die Beantragung eines chilenischen Führerscheins gedacht ist. Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig mit 34,07 Euro, zahlbar in chilenischen Pesos zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft. Die Gebühr kann in Bar oder mit Kreditkarte (VISA / MASTERCARD) beglichen werden.

Zur Beantragung buchen Sie bitte einen Termin über unser Terminvergabesystem unter der Rubrik „Beglaubigung von Unterschriften und Kopien, konsularische Bescheinigungen“. Zum Termin bringen Sie bitte Ihr Schulzeugnis im Original, Ihren Reisepass sowie Ihren chilenischen Ausweis mit.

Die konsularische Bescheinigung wird ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erstellt und ausgehändigt. Sofern Sie nicht persönlich vorsprechen können und durch eine Person Ihres Vertrauens vertreten werden, nehmen Sie bitte vor der Terminvereinbarung Verbindung mit der Botschaft über das Kontaktformular auf.

Gültigkeit chilenischer Führerscheine in Deutschland

Bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland dürfen Sie mit Ihrem gültigen nationalen oder internationalen chilenischen Führerschein in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Dabei müssen Sie für den nationalen Führerschein eine anerkannte Übersetzung in die deutsche Sprache mitführen. Sofern Sie einen internationalen Führerschein besitzen, ist keine Übersetzung erforderlich.

Bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland gilt der chilenische Führerschein ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.

Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Bezüglich des Erwerbs und der Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung.

In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in Deutschland haben werden.

Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem ausländischen Führerschein, der in Deutschland nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet.

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