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Ehe

Eheringe

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Was ist zu beachten, wenn man in Deutschland oder Chile heiraten möchte? Sie fragen sich, ob Ihre in Chile geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig ist? Und wie steht es um die Namensführung in der Ehe? Hier finden Sie die Antworten.

Eheschließung in Deutschland

Das deutsche Standesamt benötigt für die Eheschließung nach Erfahrung der Botschaft folgende Unterlagen vom/ von der in Chile ansässigen chilenischen Verlobten:

  • aktuelle Geburtsurkunde
  • eidesstattliche Erklärung zweier Zeugen vor einem chilenischen Notar, dass der/die Verlobte nicht verheiratet ist.
  • bei Vorehe: aktuelle Heiratsurkunde und Scheidungsurteil der vorherigen Ehe
  • Wohnsitzbescheinigung der chilenischen Polizei („certificado de residencia“)

Diese Dokumente müssen in der Regel mit Apostille und von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt vorgelegt werden.

Mit den Unterlagen wird über das Standesamt zunächst beim zuständigen deutschen Gericht die „Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses“ beantragt, da chilenische Behörden ein solches nicht ausstellen.

Kann der/die chilenische Verlobte zur Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich beim deutschen Standesamt vorsprechen, ist eine Bevollmächtigung des/ der deutschen Verlobten durch eine „Beitrittserklärung“ möglich. Das Formular ist beim Standesamt erhältlich.

Rechtsverbindliche Auskünfte kann nur das zuständige deutsche Standesamt erteilen.

Eheschließung in Chile

Rechtsverbindliche Auskünfte zur Eheschließung in Chile erfragen Sie bitte beim zuständigen chilenischen Standesamt (allgemeine Informationen unter www.registrocivil.cl)

Eine im Ausland nach Ortsrecht wirksam geschlossene Ehe ist für den deutschen Rechtsbereich automatisch gültig. Einer formellen Anerkennung oder Registrierung bedarf es nicht.

Deutsche Behörden können die Vorlage einer chilenischen Heiratsurkunde mit Apostille und deutscher Übersetzung verlangen.

Beurkundung einer Ehe im deutschen Eheregister und Namensführung in der Ehe bzw. nach Auflösung der Ehe

Grundsätzlich bedarf es bei einer Eheschließung im Ausland keiner Registrierung oder Anerkennung, damit die Eheschließung auch in Deutschland Rechtswirkung entfaltet. Die Vorlage der Eheurkunde mit Apostille und einer beglaubigten Übersetzung ist in der Regel ausreichend.

Es gibt die Möglichkeit der nachträglichen Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister (§ 34 PStG).

Im Rahmen des Antrags auf Beurkundung im Eheregister kann auch eine Namenserklärung der Ehegatten abgegeben werden. Für deutsch-chilenische Ehepaare gilt allerdings, dass die Wahl eines Ehenamens nach deutschem Recht für einen ausschließlich chilenischen Ehegatten keine Rechtswirkung entfalten kann und für einen deutsch-chilenischen in der Regel zu einer abweichenden Namensführung in Deutschland und Chile führt, da das chilenische Namensrecht keinen Ehenamen kennt. Eine Namenserklärung der Ehegatten kann auch unabhängig von einer Beurkundung im Eheregister abgegeben werden.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer einseitigen Namenserklärung im Zusammenhang mit einer Ehe (u.a. bei Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe).

Vorzulegende Unterlagen

Alle Unterlagen und das Formular werden zweifach benötigt (Original und Kopie). Unterlagen, die Sie im Original zurückerhalten müssen (z.B. Ausweisdokumente, nicht-chilenische Personenstandsurkunden) legen Sie bitte zusammen mit zwei Kopien vor.

  • Formular zur Beantragung der Beurkundung im Eheregister oder Formular zur Namenserklärung
  • Heiratsurkunde („Certificado de matrimonio para todo trámite con inscripciones“) mit Apostille und deutscher Übersetzung
  • Geburtsurkunde für beide Ehegatten („Certificado de nacimiento para todo trámite“) mit Apostille und deutscher Übersetzung
  • Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit des deutschen Ehegatten (aktueller deutscher Reisepass, soweit vorhanden Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde)
  • chilenische Ausweise der Ehegatten und ggf. Ausweis/Reisepass eines anderen Staates, dem ein Ehegatte angehört
  • bei aktuellem oder bisherigem innerdeutschen Wohnort: Meldebescheinigung bzw. Abmeldebescheinigung vom deutschen Wohnort
  • bei Vorehe eines Ehegatten: Heiratsurkunde der Vorehe/n („Certificado de matrimonio para todo trámite con inscripciones“) mit Apostille und deutscher Übersetzung und Auflösungsnachweise aller Vorehen (z. B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, ggf. Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung)
  • Bei Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung oder Tod des Ehegatten (einseitige Namenserklärung) werden nur die Unterlagen des Ehegatten benötigt, der die Namenserklärung abgibt.
  • Die Urkunden sind jeweils vom Standesamt des Ortes der Geburt/ Eheschließung vorzulegen (z.B. bei Geburt in Deutschland - deutsche Geburtsurkunde).

  • Fremdsprachigen Urkunden (außer Englisch) muss grundsätzlich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beigefügt werden, wie unter Vorzulegende Unterlagen angegeben. Die Übersetzung muss von einem/ einer anerkannten Übersetzer*in gefertigt sein (siehe Informationen zu Listen von Übersetzern).
    Sofern Urkunden aus anderen Ländern als Deutschland oder Chile vorgelegt werden, erkundigen Sie sich bitte, ob diese Länder Apostillen ausstellen oder ggf. die Einholung einer Legalisation der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland im Land der Ausstellung erforderlich ist.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Verfahren

Der Antrag auf Beurkundung im Eheregister/ die Namenserklärung muss persönlich eingereicht und während der Vorsprache von beiden Ehegatten bzw. bei einseitiger Namenserklärung vom erklärenden Ehegatten unterschrieben werden. Dies kann in der Botschaft erfolgen (Terminbuchung über das Terminvergabesystem der Botschaft ist erforderlich!) oder bei einem/ einer der Honorarkonsul*innen der Bundesrepublik Deutschland in Chile (siehe Informationen zu den Honorarkonsuln). Im Rahmen des Termins werden die Unterschriften beglaubigt, die Unterlagen abgegeben, Kopien beglaubigt und die Gebühren der Botschaft gezahlt.

Der Antrag auf Beurkundung im Eheregister/ Namenserklärung und Unterlagen werden anschließend an das zuständige Standesamt in Deutschland übersandt, das die Eintragung im Eheregister vornimmt bzw. die Namenserklärung prüft und bestätigt. Das Standesamt am aktuellen/ bisherigen deutschen Wohnsitz eines Ehegatten ist vorrangig zuständig. Sofern nie ein deutscher Wohnsitz bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Das Verfahren zur Beurkundung einer Ehe dauert in der Regel sechs bis zwölf Monate.

Gebühren

Für die Aufnahme des Antrags auf Beurkundung/ der Namenserklärung fallen bei der Botschaft folgende Gebühren an:

  • 56,43 Euro Beglaubigung der Unterschriften der Ehegatten (ohne Namenserklärung)
  • 79,57 Euro Beglaubigung der Unterschriften der Ehegatten (mit Namenserklärung)
  • 24,61 Euro Beglaubigung von Fotokopien

Zahlungen können in bar in chilenischen Pesos oder mit Kreditkarte VISA/MASTER (der/des Antragstellers/ Antragstellerin) erfolgen. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Zahlungen mit Euro oder Debitkarte sind nicht möglich.

Das zuständige Standesamt in Deutschland erhebt zusätzlich Gebühren für die Eintragung in das Eheregister sowie die Ausstellung von Urkunden oder Bescheinigungen. Diese Gebühren sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch (ca. 100 Euro bis 200 Euro). Für Bescheinigungen der Namensführung/ Urkunden fallen Gebühren in Höhe von ca. 12,- Euro pro Bescheinigung/ Urkunde an. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren nach Erhalt der Zahlungsaufforderung direkt beim zuständigen Standesamt beglichen werden müssen. Die Zahlungsaufforderung erfolgt in der Regel direkt an Sie per E-Mail. Die Botschaft ist am Zahlungsvorgang an das deutsche Standesamt nicht beteiligt.

Formulare

Das Formular für den Antrag auf Beurkundung im Eheregister/ die Namenserklärung bringen Sie bitte ausgefüllt zum Termin mit. Bitte füllen Sie das Formular in deutscher Sprache und in Groß- und Kleinschreibung aus; schreiben Sie Vornamen, Nachnamen und Geburtsorte mit den korrekten diakritischen Zeichen. Korrekt ausgefüllte Formulare beschleunigen die Bearbeitungsdauer und ersparen Rückfragen.

Beispiel:

RICHTIG: María Belén Viña Fernández aus Santiago de Chile
FALSCH: MARIA BELEN VINA FERNANDEZ aus SANTIAGO DE CHILE

Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung

Namenserklärung Ehegatten

Einseitige Namenserklärung Ehe

Merkblätter

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