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Visum zum Studium und studienvorbereitenden Sprachkurs Universität/Fachhochschule (FH)

Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Bitte lese Sie vorab das Merkblatt Grundlegende Informationen zur Visabeantragung
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. sechs bis acht Wochen, in Einzelfällen auch länger
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt der Visazusage.
  • Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor
  • Die Botschaft behält sich vor zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen anzufordern

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Vorzulegende Unterlagen (Papierformat A4)

  • ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotografenliste)
  • gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. ein Jahr gültig und mit mindestens noch zwei komplett freien Seiten)
  • Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • Kopie des Krankenversicherungsnachweises bei Abholung (gültig ab Einreise für alle Schengen-Staaten für den genannten Aufenthaltszeitraum, Mindestdeckung 30.000 Euro)
  • Kopie des Zulassungsbescheids der Hochschule/des Studienkollegs mit Hinweis auf die Unterrichtssprache
    • Für Doktorand*innen:
      • Kopie der Einladung des betreuenden Professors/ der Professorin / der betreuenden Forschungseinrichtung mit Unterschrift und Stempel der Universität/Forschungseinrichtung, sowie kurze Beschreibung des Vorhabens und ggfs. Eine Zulassung der Universität zur Promotion
    • Falls noch kein Zulassungsbescheid vorliegt:
      • Kopie von Nachweisen darüber, dass bereits eine intensive Auseinandersetzung mit dem Studienfach/Studienziel stattgefunden hat (z.B. durch Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbung mit UniAssist)
      • Original Abiturzeugnis oder Hochschulabschluss mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
      • Kopie des Abiturzeugnisses oder Hochschulabschlusses mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung
  • Kopie des Nachweises über Kenntnisse der Unterrichtssprache durch einen der nachfolgend genannten Alternativen:
    1. Bestätigung im Zulassungsbescheid, dass Sprachkenntnisse ausreichend sind
    2. Erwerb der Sprachkenntnisse durch studienvorbereitenden Sprachkurs. Nachweis über die Anmeldung zu einem studienvorbereitenden Intensiv-Sprachkurs (mindestens 18 Stunden/Woche) an einer deutschen Sprachschule mit Angabe des Kursorts, der Kursdauer und dem Sprachniveau zu Beginn und Ende des Sprachkurses, sowie mit Bestätigung der bezahlten Gebühren
    3. Original ALTE-Sprachzertifikat Deutsch mindestens Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Zertifikat vom Goethe Institut, telc, Test DaF, Sprachdiplom)
    4. Bei Unterrichtssprache Englisch: Ausreichende Prüfungsergebnisse in IELTS oder TOEFL
  • Kopie des Nachweises über ausreichende finanzielle Mittel

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller*in monatlich mindestens 934 Euro zur Verfügung stehen. Der Nachweis dieser Mittel ist bei Antragstellung für ein Jahr im Voraus zu erbringen. Bei Antragstellung sind daher finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 11.208 Euro nachzuweisen. Bei Aufenthalten unter 12 Monaten entsprechen die finanziellen Mittel der Monatsanzahl.

Der Nachweis der Finanzierung muss gemäß dem Merkblatt Finanzierung erbracht werden.

  • Wenn Antragsteller*in nicht chilenische Staatsangehörigkeit besitzt zusätzlich:
    • gültiger chilenischer Langzeit-Aufenthaltstitel
    • Kopie des gültigen chilenischen Langzeit-Aufenthaltstitel

Gebühren

Visumgebühr 75 €, zahlbar in bar in chilenischen Peso (möglichst passend) oder mit Kreditkarte (VISA/ Mastercard) bei Antragstellung. Die Daten Ihrer Kreditkarte müssen sichtbar auf der Karte vermerkt sein (Nummer, Gültigkeit, Autorisierungscode), andere Kartenformate werden nicht angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Karteninhaber persönlich vorsprechen. Zahlungen mit Euro oder debit card sind nicht möglich.

Merkblatt zum herunterladen (PDF)

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