Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum COVID-19
FAQ
Wir aktualisieren regelmäßig unsere Reise-und Sicherheitshinweise auf der Website des Auswärtigen Amts unter der Rubrik „Sicher Reisen“. Bitte informieren Sie sich über mögliche Einschränkungen an Ihrem Aufenthaltsort zudem auf www.gob.cl/coronavirus/pasoapaso und über die lokalen und sozialen Medien. Sollten Sie (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich zusätzlich in der Krisenvorsorgeliste über die diese Internetseite registrieren.
Seit dem 23.11.2020 ist die Einreise ausschließlich über den internationalen Flughafen Santiago de Chile auch für touristische Zwecke wieder möglich. Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen.
Bitte informieren Sie sich vor der Einreise über die aktuellen Einreisevoraussetzungen bei der chilenischen Botschaft in Deutschland oder bei den chilenischen Einreisebehörden.
Für jeden Reisenden gilt nach zugelassener Einreise grundsätzlich die Verpflichtung zur sofortigen 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Die Quarantäne kann durch Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisse vermieden werden. Das Ergebnis außerhalb Chiles durchgeführter COVID-19-PCR-Tests wird anerkannt, wenn der Test nicht länger als 72 Stunden vor Einreise nach Chile durchgeführt wurde. Die verbindliche Entscheidung fällen in jedem Einzelfall die Gesundheitsbehörden am Flughafen Santiago de Chile. Bei Einreisen aus einem Risikoland ist die Einhaltung der Quarantäne auch nach Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis zwingend erforderlich.
- Aktuelle Informationen zu den Reisebeschränkungen für Ausländer finden Sie hier.
- Umfangreiche Informationen hierzu bietet außerdem die Website der Bundespolizei, die häufig gestellte Fragen zusammengestellt hat.
- Zusätzlich finden Sie hier Antworten des Bundesministeriums des Innern auf häufig gestellte Fragen.
Eine Einreise nach Deutschland für in Chile ansässige Personen ist momentan nur in Ausnahmefällen möglich.
Sollte Ihre geplante Reise zwingend notwendig sein und Sie hierfür ein Visum benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
- Das Bundesministerium des Innern hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammen gestellt.
- Zur Frage, ob eine 14-tägige Quarantäne erforderlich ist und welche Ausnahmeregelungen bestehen, empfehlen wir vor Einreise zudem einen Blick in die für das Bundesland Ihres Reisezielortes jeweils aktuell geltende Verordnung.
Da die Anforderungen hier regional abweichen können und da bei Einreisen aus Risikogebieten (hierzu zählt Chile) ohnehin eine Meldung beim Gesundheitsamt erforderlich ist, empfiehlt es sich, das Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort/beabsichtigten Aufenthaltsort in Deutschland vorab zu kontaktieren, was in Ihrem Falle konkret nach Einreise zu beachten ist.